Kisters AG – Verschmelzung der DACHS GmbH Informations- und Kommunikationstechnologie

von Legite

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ame Bereich Information V.-Datum Relevanz
Kisters AG
Aachen
Gesellschaftsbekanntmachungen Verschmelzung der DACHS GmbH Informations- und Kommunikationstechnologie 02.03.2020

Kisters AG

Aachen

Amtsgericht Aachen, HR B 7838

Anstehende Verschmelzung der DACHS GmbH Informations- und Kommunikationstechnologie

1.

Die DACHS GmbH Informations- und Kommunikationstechnologie mit dem Sitz in Schwerin soll als übertragende Gesellschaft mit der Kisters AG als übernehmende Gesellschaft verschmolzen werden.

2.

Zur Durchführung der Verschmelzung soll von den Erleichterungen des § 62 UmwG Gebrauch gemacht werden, eine Hauptversammlung der Kisters AG soll also diesbezüglich nicht stattfinden.

3.

Den durch § 62 Abs. 3 UmwG geregelten Informationspflichten gegenüber den Aktionären der Kisters AG wird durch Auslegen der in § 63 Abs. 1 UmwG genannten Unterlagen in den Geschäftsräumen der Kisters AG nachgekommen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen erteilt.

4.

Die Aktionäre der Kisters AG werden hiermit darauf hingewiesen, dass sie die Durchführung einer Hauptversammlung zwecks Beschlussfassung über die anstehende Verschmelzung gemäß § 62 Abs. 2 UmwG erzwingen können, wenn die dies verlangenden Aktionäre insgesamt einen Anteilsbesitz von mindestens fünf Prozent des Grundkapitals inne haben.

 

Der Vorstand

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