ICM Media AG – Hauptversammlung 2020

von Legite

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Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
ICM Media AG
Frankfurt am Main
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 17.04.2020

ICM Media AG

Frankfurt am Main

Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 97519

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am Montag, den 11. Mai 2020, 17.30 Uhr,
als virtuelle Hauptversammlung
im Wege der elektronischen Kommunikation
über die Internetseite der Gesellschaft
unter http://www.icm-media-ag.de

Sehr geehrte Aktionäre,

wir laden wir laden Sie hiermit zu einer außerordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein, die am Montag, den 11. Mai 2020 um 17.30 Uhr als virtuelle Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation über die Internetseite unserer Gesellschaft unter

http://www.icm-media-ag.de

stattfindet.

Die Einberufung erfolgt unter Verkürzung der Frist auf 21 Tage aufgrund der Entscheidung des Vorstands gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 3 S.1 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19- Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 14, Seite 569ff (C19-AuswBekG) mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 6 S. 1 C19-AuswBekG.

Tagesordnung

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ICM Media AG zum 31. Dezember 2011 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Die genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, ICM Media AG, Hausener Weg 29, 60489 Frankfurt am Main eingesehen werden und werden den Aktionären auf Anfrage zugesandt.

TOP 2

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

TOP 4

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ICM Media AG zum 31. Dezember 2012 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Die genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, ICM Media AG, Hausener Weg 29, 60489 Frankfurt am Main eingesehen werden und werden den Aktionären auf Anfrage zugesandt.

TOP 5

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

TOP 6

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

TOP 7

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ICM Media AG zum 31. Dezember 2013 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Die genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, ICM Media AG, Hausener Weg 29, 60489 Frankfurt am Main eingesehen werden und werden den Aktionären auf Anfrage zugesandt.

TOP 8

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

TOP 9

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

TOP 10

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ICM Media AG zum 31. Dezember 2014 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Die genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, ICM Media AG, Hausener Weg 29, 60489 Frankfurt am Main eingesehen werden und werden den Aktionären auf Anfrage zugesandt.

TOP 11

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

TOP 12

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

TOP 13

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ICM Media AG zum 31. Dezember 2015 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Die genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, ICM Media AG, Hausener Weg 29, 60489 Frankfurt am Main eingesehen werden und werden den Aktionären auf Anfrage zugesandt.

TOP 14

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

TOP 15

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

TOP 16

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ICM Media AG zum 31. Dezember 2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Die genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, ICM Media AG, Hausener Weg 29, 60489 Frankfurt am Main eingesehen werden und werden den Aktionären auf Anfrage zugesandt.

TOP 17

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

TOP 18

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

TOP 19

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ICM Media AG zum 31. Dezember 2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Die genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, ICM Media AG, Hausener Weg 29, 60489 Frankfurt am Main eingesehen werden und werden den Aktionären auf Anfrage zugesandt.

TOP 20

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

TOP 21

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

TOP 22

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ICM Media AG zum 31. Dezember 2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Die genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, ICM Media AG, Hausener Weg 29, 60489 Frankfurt am Main eingesehen werden und werden den Aktionären auf Anfrage zugesandt.

TOP 23

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

TOP 24

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

TOP 25

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ICM Media AG zum 31. Dezember 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Die genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, ICM Media AG, Hausener Weg 29, 60489 Frankfurt am Main eingesehen werden und werden den Aktionären auf Anfrage zugesandt.

TOP 26

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

TOP 27

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

TOP 28

Wahlen zum Aufsichtsrat

Gemäß §§ 95 Abs. 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und Ziffer 9.1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern. Die Amtszeit der Herren Oliver Würtenberger, Chris Ehrenberg und Sascha Magsamen endet mit Ablauf der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung. Alle drei Mitglieder des Aufsichtsrats wurden mit Wirkung vom 16. September 2015 durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main auf Antrag einer Aktionärin gerichtlich bestellt. Die gerichtliche Bestellung erfolgte unter Maßgabe, dass die Amtszeit mit der nächsten ordentlichen Hauptversammlung entsprechend endet.

Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, die nachfolgend aufgeführten Personen in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen:

Oliver Würtenberger, Vorstand der LifeJack AG, Hagen,

Chris Ehrenberg, Kaufmann, Kulmbach,

Sascha Magsamen, Vorstand der PVM Private Values Media AG, Frankfurt am Main,

und zwar bis zum Ablauf der Hauptversammlung in den Aufsichtsrat zu wählen, die über die Entlastung über das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird (Amtszeitende mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt). Die Hauptversammlung kann eine kürzere Amtszeit für die zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats bestimmen.

Adresse für die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes, für Fragen, für Widersprüche, Ergänzungsverlangen, Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie für Anfragen gemäß § 125 AktG

Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung zur Hauptversammlung und den Nachweis des Anteilsbesitzes an:

ICM Media AG
Hausener Weg 29
60489 Frankfurt am Main
Fax: +49 69 – 788 088 06 88
E-Mail: info@icm-media-ag.de

Fragen der Aktionäre und Widersprüche gegen einen Beschluss der Hauptversammlung sowie Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung, Anträge, Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ebenfalls an die genannte Adresse zu richten.

Mitteilungen an Kreditinstitute, Vereinigungen von Aktionären und Aktionäre gemäß § 125 AktG können unter der genannten Adresse angefordert werden.

Hinweise zur Durchführung der Hauptversammlung

Der Vorstand der Gesellschaft hat gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 1 und 2 C19-AuswBekG mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 6 S. 1 C19-AuswBekG entschieden, die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten.

Hierzu wird gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 C19-AuswBekG und § 118 Abs. 4 AktG die Bild- und Tonübertragung der gesamten Versammlung zugelassen. Die Bild- und Tonübertragung ist über einen Hyperlink zugänglich, der über die Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.icm-media-ag.de

abgerufen werden kann.

Eine physische Teilnahme durch Erscheinen ist ausgeschlossen.

Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind Aktionäre der Gesellschaft berechtigt, die einen geeigneten Nachweis ihres Anteilsbesitzes erbringen. Aus organisatorischen Gründen bittet die Gesellschaft ihre Aktionäre, sich bis spätestens am dritten Tag vor der Hauptversammlung, also am Freitag, den 8. Mai 2020, 24.00 Uhr unter Mitteilung einer gültigen E-Mail Adresse für die Zusendung von Zugangsdaten und Passwort sowie unter Vorlage des Nachweises ihres Anteilsbesitzes anzumelden.

Zum Nachweis reicht der Hinweis auf die frühere direkte Zeichnung neu ausgegebener Aktien oder die Vorlage von Abtretungsurkunden aus, die auf einen Zeichner zurückführen.

Die Aktionäre erhalten Zugangsdaten und Passwort für den Zugriff auf die Bild- und Tonübertragung über die Internetseite der Gesellschaft per E-Mail übersandt. Aktionäre, die keine E-Mail Adresse mitteilen, erhalten von der Gesellschaft eine Eintrittskarte mit Zugangsdaten und Passwort per Post übersandt.

Hinweise zur Stimmrechtsausübung

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.

Aufgrund der Entscheidung des Vorstands gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 C19-AuswBekG mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 6 S. 1 C19-AuswBekG ist die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und der von ihnen Bevollmächtigten im Wege der elektronischen Kommunikation nach § 118 Abs. 2 AktG als Briefwahl möglich.

Die Gesellschaft bietet ferner die Stimmrechtsausübung durch den von der Gesellschaft hierfür benannten Stimmrechtsvertreter an.

Briefwahl

Aktionäre und die von ihnen Bevollmächtigten können ihre Stimme schriftlich durch Briefwahl abgeben. Die Gesellschaft stellt hierfür ein Formular zur Verfügung. Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen bis Sonntag, den 10. Mai 2020, 24.00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft eingegangen sein und sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten:

ICM Media AG
Hausener Weg 29
60489 Frankfurt am Main
Fax: +49 69 – 788 088 06 88
E-Mail: info@icm-media-ag.de

Anderweitig adressierte Stimmabgaben per Briefwahl werden nicht berücksichtigt. Das Formular für die Briefwahl erhalten Aktionäre der ICM Media AG nach entsprechender Anmeldung zur ordentlichen Hauptversammlung. Auch im Fall der Briefwahl ist ein geeigneter Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.

Stimmrechtsvertreter

Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden sollen, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten und Aufträge zur Ausübung des Rede- und Fragerechts, zur Stellung von Anträgen und zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegen und enthalten sich bei Abstimmungen zu Verfahrensanträgen und Abstimmungen, für die keine Weisung erteilt wurde, stets der Stimme.

Vollmachten mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter können bis Sonntag, den 10. Mai 2020, 24.00 Uhr (MESZ) an die folgende Adresse in Textform (§ 126b BGB) erteilt werden:

ICM Media AG
Hausener Weg 29
60489 Frankfurt am Main
Fax: +49 69 – 788 088 06 88
E-Mail: info@icm-media-ag.de

Auch im Fall der Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter ist ein geeigneter Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich

Hinweise zur Beantwortung von Fragen der Aktionäre

Aufgrund der Entscheidung des Vorstands gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 2 Nr. 3 C19-AuswBekG mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 6 S. 1 C19-AuswBekG wird den Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Fragen sind gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 2 S. 2 C19-AuswBekG bis spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung, also bis Freitag, den 08. Mai 2020, 24.00 Uhr bei der Gesellschaft unter der oben für die Fragen der Aktionäre genannten Adresse postalisch, per Telefax oder per E-Mail einzureichen. Der Vorstand wird nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden, welche Fragen er wie beantwortet. Das Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 AktG bleibt im Übrigen unberührt.

Hinweise zu Widersprüchen

Der Vorstand hat gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 4 C19-AuswBekG mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 6 S. 1 C19-AuswBekG entschieden, den Aktionären, die ihr Stimmrecht gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 2 Nr. 2 C19-AuswBekG über elektronische Kommunikation ausgeübt haben, eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung einzuräumen. Auf des Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung wird in Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG verzichtet.

Der Widerspruch kann am Tag der Hauptversammlung, also bis Montag, den 11. Mai 2020, 24.00 Uhr (MESZ) per E-Mail an die Adresse

info@icm-media-ag.de

erklärt werden.

Hinweise zu Ergänzungsverlangen und Gegenanträge

Gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 3 S. 4 C19-AuswBekG müssen Ergänzungsverlangen abweichend von § 122 Abs. 2 AktG mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis Sonntag, den 26. April 2020, 24.00 Uhr unter der hierfür oben genannten Adresse eingehen.

Gegenanträge müssen 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis Sonntag, den 26. April 2020, 24.00 Uhr ebenfalls unter der hierfür oben genannten Adresse eingehen.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die ICM Media AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.

Aktionäre haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

info@icm-media-ag.de

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

ICM Media AG
Hausener Weg 29
60489 Frankfurt am Main
Fax: +49 69 – 788 088 06 88
E-Mail: info@icm-media-ag.de

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

 

Im April 2020

ICM Media AG

Der Vorstand

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