Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Sattler & Partner AG Schorndorf |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Ordentliche Hauptversammlung | 21.04.2020 |
Sattler & Partner AGSchorndorfEinladung zur ordentlichen HauptversammlungWir laden unsere Aktionäre zu der am Montag, den 25. Mai 2020, 11:00 Uhr,
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Die vorgenannten Unterlagen liegen von der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Künkelinstraße 49, 73614 Schorndorf, zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich eine Abschrift der Vorlagen erteilt. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von 523.387,78 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Wahl zum Aufsichtsrat Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Franz-Josef Lhomme, Wolfgang Lindner sowie Siegfried Stürner endet zum Zeitpunkt der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 entscheidet. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i. V. m. § 5 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, welche von der Hauptversammlung zu wählen sind. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen:
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Teilnahmevoraussetzungen an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen von ihrem depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis ihres Aktienbesitzes an diese Adresse übermitteln:
Sattler & Partner AG, c/o Landesbank Baden-Württemberg, Abteilung 4035 H Hauptversammlung
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Telefax: +49-7 11-12 77 92 64
E-Mail: HV-Anmeldung@LBBW.de
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen (04. Mai 2020, 00:00 Uhr) und der Gesellschaft ebenso wie die Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 7. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung zugehen (18. Mai 2020, 24:00 Uhr). Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, auch z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Gegenanträge zu einem Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge gem. § 127 AktG sind in Textform ausschließlich zu richten an die für die Anmeldung angegebene Anschrift. Der Stichtag ist hierbei der 11. Mai 2020, 24:00 Uhr.
Schorndorf, im April 2020
Der Vorstand
Andreas Sattler Bernd Müller