Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
---|---|---|---|---|
ENCAVIS AG Hamburg |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG | 14.05.2020 |
|
ENCAVIS AGHamburgISIN DE0006095003 // WKN 609 500 –– ISIN DE000A254047 // WKN A25404 –Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHGI. Beschlussfassung über die Herabsetzung des bestehenden Bedingten Kapitals III und entsprechende Satzungsänderung; II. Beschlussfassung über die Aufhebung der von der Hauptversammlung am 18. Mai 2017 erteilten Ermächtigung zur Ausgabe von Options-/Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Herabsetzung des bestehenden Bedingten Kapitals 2017 und die entsprechende Satzungsänderung; III. Beschlussfassung über die Aufhebung der von der Hauptversammlung am 8. Mai 2018 erteilten Ermächtigung zur Ausgabe von Options-/Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Herabsetzung des bestehenden Bedingten Kapitals 2018 und die entsprechende Satzungsänderung; IV. Beschlussfassung über die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options-/Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals 2020 sowie die entsprechende Satzungsänderung) und Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG Die ordentliche Hauptversammlung der Encavis AG in Hamburg (die „Gesellschaft“) hat am 13. Mai 2020 die nachfolgenden Maßnahmen beschlossen, welche den Tagesordnungspunkten 8–11 entsprachen:
Hamburg, im Mai 2020 ENCAVIS AG Der Vorstand |