Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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AQUANOVA AG Darmstadt |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur Hauptversammlung | 22.05.2020 |
AQUANOVA AGDarmstadtEinladung an unsere Aktionäre
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TOP 1: |
Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 und des Lageberichtes für die AQUANOVA AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Die Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der AQUANOVA AG, Birkenweg 8-10, 64295 Darmstadt, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. |
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TOP 2: |
Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses 2019 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von 2.120.728,66 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Verlustvortrag verrechnet. |
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TOP 3: |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Dem Mitglied des Vorstandes wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt. |
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TOP 4: |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt. |
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TOP 5: |
Wahl des Aufsichtsrates Die Amtszeit des Aufsichtsrats endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Daher ist eine Neuwahl des Aufsichtsrats erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 und 101 AktG i.V.m. § 11 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: In den Aufsichtsrat werden
für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden. Herr Christoph Kayenburg ist Vorstand der Kayenburg AG, Herrsching und gehört keinen Aufsichtsgremien oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien an. Herr Dr. Oliver Meyer ist Aufsichtsrat der BDS AG, Düsseldorf. Herr Dariush Behnam ist Mitglied des Board of Directors der JSC AQUANOVA RUS, Dubna. |
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TOP 6: |
Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Um den in letzter Zeit gestiegenen Anforderungen an die Tätigkeiten der Aufsichtsratsmitglieder Rechnung zu tragen, soll die jährliche Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats angepasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten beginnend ab dem Geschäftsjahr 2020 folgende Vergütung:
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Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Anmeldung zur Hauptversammlung muss der Gesellschaft schriftlich an die in der Einladung hierfür mitgeteilte Adresse bis spätestens Donnerstag, 25. Juni 2020, 24:00 Uhr, unter Angabe des Anteilsbesitzes zugehen. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Anteilsbesitzes einen geeigneten Nachweis zu verlangen. Bestehen an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen. Die Anmeldung muss in deutscher Sprache erfolgen.
Alternativ kann der Aktionär erklären an der Hauptversammlung in elektronischer Form teilzunehmen. Die Gesellschaft wird dem Aktionär hiernach die Zugangsdaten für diese Form der Teilnahme in Schriftform übermitteln.
Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung in elektronischer Form:
Aufgrund der gegenwärtig bestehenden COVIC-19-Pandemie hat der Vorstand gemäß Artikel 2 § 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19- Pandemie (kurz: COVZvRMG) vom 27.03.2020 in Verbindung mit § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG entschieden, auch eine Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation zu ermöglichen. Dies umfasst auch die Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrates nach § 118 Abs. 3 Satz 2 AktG. Soweit sich Aktionäre für eine Teilnahme an der Hauptversammlung in elektronischer Weise entscheiden, erfolgt die Stimmrechtsausübung und die Fragemöglichkeit ebenfalls in elektronischer Form.
Darmstadt, im Mai 2020
AQUANOVA AG
Der Vorstand