Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
---|---|---|---|---|
LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft Garbsen |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Dividendenbekanntmachung | 05.06.2020 |
LPKF Laser & Electronics AktiengesellschaftGarbsen– ISIN DE0006450000 –Dividendenbekanntmachung und GewinnverwendungsbeschlussDie ordentliche Hauptversammlung der LPKF Laser & Electronics AG vom 4. Juni 2020 hat beschlossen, den für das Geschäftsjahr 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn von € 18.852.491,47 der LPKF Laser & Electronics AG wie folgt zu verwenden: € 2.449.654,60 durch Zahlung einer Dividende in Höhe von € 0,10 je dividendenberechtigter Aktie an die Aktionäre auszuschütten und € 16.402.836,87 auf neue Rechnung vorzutragen. Die Dividende wird ab dem 9. Juni 2020 grundsätzlich nach Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (Gesamtabzug 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer ausbezahlt. Die Auszahlung der Dividende erfolgt über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Kreditinstitute. Zahlstelle ist das nachfolgende Kreditinstitut:
Bei inländischen nicht von der Steuer befreiten Aktionären wird die einbehaltene Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag auf die veranlagte Einkommen- oder Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag angerechnet, soweit der Kapitalertragsteuerabzug nicht abgeltende Wirkung entfaltet (sogenannte Abgeltungsteuer). Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags entfällt bei solchen unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung des für sie zuständigen Finanzamts eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist. Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem ausländischen Ansässigkeitsstaat des Aktionärs ermäßigen. Anträge auf Erstattung des Ermäßigungsbetrages können beim Bundeszentralamt für Steuern, D-53221 Bonn, gestellt werden. Die Frist für die Einreichung eines solchen Antrags endet am 31. Dezember 2024.
Garbsen, im Juni 2020 LPKF Laser & Electronics AG Der Vorstand |
||