Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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KEBT Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen Aktiengesellschaft Erfurt |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung | 15.06.2020 |
KEBT Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AktiengesellschaftErfurtEinladung zur Ordentlichen Hauptversammlungam 16. Juli 2020, 10.00 Uhr
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1. |
Begrüßung |
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2. |
Bericht über den Geschäftsverlauf |
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3. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der KEBT AG, des gebilligten Konzernabschlusses (HGB), des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 (01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019) |
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4. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2019 Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor zu beschließen, den Bilanzgewinn von 77.095.567,71 Euro, wie folgt zu verwenden:
Die Ausschüttung der Dividende an die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung dividendenberechtigten Aktionäre soll am 23. Juli 2020 erfolgen . Der Beschlussvorschlag berücksichtigt die zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen 127.033 eigenen A-Aktien sowie die 511.443 B-Aktien des Kommunalen Energiezweckverbandes Thüringen (KET), die nicht dividendenberechtigt sind. |
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5. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019 Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor zu beschließen, Herrn Peter Hengstermann und Herrn Stefan Reindl als Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 (01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019) Entlastung zu erteilen. |
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6. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor zu beschließen, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 (01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019) Entlastung zu erteilen. |
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7. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 (01. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020) Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Zweigniederlassung Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 (01. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020) zu bestellen. Der Auftrag soll sich auch auf die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 Abs. 1 HGrG erstrecken. |
Erfurt, im Mai 2020
Der Vorstand