![]() AGRAVIS Raiffeisen AGMünsterEinladung zur ordentlichen Hauptversammlung
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Die ordentliche Hauptversammlung 2022 der AGRAVIS Raiffeisen AG findet nach Maßgabe |
I. Tagesordnung
1. |
Eröffnung und Begrüßung |
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2. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember |
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3. |
Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2021 Nach Vornahme der Abschreibungen auf das Anlagevermögen, der Abschreibungen und Wertberichtigungen Für das Geschäftsjahr 2021 ergibt sich unter Einbeziehung der Zuweisung in die gesetzlichen Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, diesen Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:
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4. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr |
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5. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das |
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6. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
zu wählen. |
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7. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG, § 7 Abs. 1 Satz 2 MitbestG i. Das Amt der nachfolgenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der diesährigen
Der Aufsichtsrat schlägt in Abstimmung mit dem Beirat der Hauptversammlung vor, für
Weiterhin schlägt der Aufsichtsrat vor, nachstehend aufgeführte, an das jeweilige
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. |
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8. |
Wahlen zum Beirat Kandidaten für die Zuwahl bzw. die Wiederwahl in den Beirat werden gemäß § 19 Abs. Das Amt der nachfolgenden Beiratsmitglieder endet mit Beendigung der diesjährigen
Theo Averbeck, Cloppenburg, Clemens Meißner, Barleben, Wilhelm Meyer, Halle, und Joachim Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Personen für die kommende Amtszeit
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9. |
Verschiedenes |
II. Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung
Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung
Über den passwortgeschützten Online-Service (Hauptversammlungsportal) für Aktionäre
der AGRAVIS Raiffeisen AG kann die gesamte Hauptversammlung von den im Aktienregister
eingetragenen Aktionären im Wege der Bild- und Tonübertragung im Internet verfolgt
werden. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten an der
Hauptversammlung ist damit ausgeschlossen. Der Online-Service für Aktionäre ist unter
folgender Internetadresse zugänglich:
www.agravis.de/hv
Ausübung des Stimmrechts
Zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die zum Zeitpunkt
der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind. Alle im Aktienregister eingetragenen
Aktionäre erhalten im Vorfeld der ordentlichen Hauptversammlung individuelle Zugangsdaten,
bestehend aus Aktionärsnummer und Passwort, womit sie sich im Hauptversammlungsportal
unter folgender Internetadresse zur Hauptversammlung einloggen können:
www.agravis.de/hv
Sollten Aktionäre keine postalische Einladung mit entsprechenden Zugangsdaten erhalten
haben, können diese sich unter Angabe von Aktionärsnummer, Name, Adresse (und bei
natürlichen Personen Geburtsdatum) unter der folgenden E-Mail-Adresse melden:
anmeldestelle@linkmarketservices.de
Im Hauptversammlungsportal stehen den dort eingeloggten Aktionären folgende Möglichkeiten
zur Ausübung ihres Stimmrechts im Vorfeld oder während der Hauptversammlung zur Verfügung:
a. |
Ausübung des Stimmrechts durch Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl |
b. |
Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten, weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreters |
c. |
Erteilung einer Vollmacht an Dritte |
Im Falle der Erteilung einer Vollmacht an Dritte zur Ausübung des Stimmrechts ist
die Vorlage der schriftlichen Vollmacht durch Übersendung an die E-Mail-Adresse anmeldestelle@linkmarketservices.de
spätestens bis zum Zeitpunkt der Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung
bei unserer Gesellschaft erforderlich (§ 20 Abs. 4 der Satzung). Ein entsprechendes
Formular kann über das Hauptversammlungsportal heruntergeladen werden.
Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation
Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz wird den Aktionären ein Fragerecht im Wege
der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Entsprechende Fragen sind bis zur Schließung
des Tagesordnungspunktes 2 einzureichen. Hierfür ist im Hauptversammlungsportal die
Schaltfläche „Frage einreichen“ vorgesehen. Eine Einreichung von Fragen auf einem
anderen Übermittlungsweg ist nicht möglich. Der Vorstand wird nach pflichtgemäßem,
freiem Ermessen entscheiden, wie er Fragen beantwortet. Es ist vorgesehen, die Fragensteller
im Rahmen der Fragenbeantwortung grundsätzlich namentlich zu nennen.
Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
Unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung wird Aktionären,
die ihr Stimmrecht über elektronische Kommunikation sowie Vollmachtserteilung ausgeübt
haben, die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
zu erklären.
Entsprechende Widerspruchs-Erklärungen sind über die E-Mail-Adresse
hv-widerspruch@agravis.de
der Gesellschaft auf elektronischem Wege zu übermitteln. Dies ist ab dem Beginn der
virtuellen Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich.
Hinweis zum Datenschutz
Der Schutz persönlicher Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns
einen hohen Stellenwert.
In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener
Daten unserer Aktionäre übersichtlich und kompakt zusammengefasst.
Unsere Datenschutzhinweise stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter der
Internetadresse
https://www.agravis.de/de/ueber-agravis/datenschutzerklaerung/
zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.
Münster, im April 2022
AGRAVIS Raiffeisen AG
Der Vorstand