G.C.C.S. Holding AG – Außerordentliche Hauptversammlung (am 9. Oktober 2023 um 12.00 Uhr)

von Legite

Artikel

G.C.C.S. Holding AG

München

WKN A2PTMB /​ ISIN DE000A2PTMB5

Wir laden unsere Aktionäre zur außerordentlichen Hauptversammlung der
G.C.C.S. Holding AG mit Sitz in München („Gesellschaft“)
am 9. Oktober 2023 um 12.00 Uhr
in den Räumlichkeiten der MERIDIANA Capital Group GmbH,
Johnsallee 30, 20148 Hamburg ein.

I.      TAGESORDNUNG

1.

Beschlussfassung über die Sitzverlegung nach Hamburg und die entsprechende Änderung des § 1 Ziffer 1.2 der Satzung

a)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Sitz der Gesellschaft von München nach Hamburg zu verlegen.

b)

§ 1 Ziffer 1.2 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr und Bekanntmachungen) der Satzung wird wie folgt geändert:

1.2
“Sitz der Gesellschaft ist Hamburg.“

2.

Beschlussfassung über die Ergänzung des Gegenstandes des Unternehmens (Gesellschaftszweck) und die entsprechende Neufassung des § 2 der Satzung

a)

Die Gesellschaft beabsichtigt, den Geschäftszweck der G.C.C.S. Holding AG auf Unternehmensbeteiligungen im Allgemeinen zu erweitern. Insofern schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, den Gegenstand des Unternehmens neu zu fassen.

b)

§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„§ 2
Gegenstand des Unternehmens
1.

Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an In- und ausländischen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.

2.

Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind oder die die Entwicklung des Unternehmens fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre Geschäftstätigkeit auch durch Tochter-, Beteiligungs- und Gemeinschaftsunternehmen auszuüben sowie Unternehmens- und Kooperationsverträge mit anderen Gesellschaften abzuschließen. Sie ist insbesondere berechtigt, die Tätigkeit einer geschäftsleitenden Holding wahrzunehmen, das heißt insbesondere den Erwerb, die Veräußerung, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen sowie deren Zusammenfassung unter einheitlicher Leitung. Sie kann Zweigniederlassungen im In- und/​oder Ausland errichten.„

3.

Beschlussfassung über die Abberufung des Aufsichtsrates

Gemäß § 7 7.1. der Satzung der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern. Der aktuelle Aufsichtsrat, besteht seit Juni 2019 aus Frau Bruna Rayane Gois da Silva, Herrn Vasileios Kouliaridis und Herrn Alexis Jean Louis Gayraud. Für eine Wiederwahl stehen die vorstehenden Aufsichtsratsmitglieder nicht mehr zur Verfügung. Insofern schlägt der Vorstand vor, gemäß § 103 AktG, die sämtlichen vorstehenden Aufsichtsratsmitglieder mit Wirkung auf die Beendigung der außerordentlichen Hauptversammlung, die über ihre Abberufung beschließt, abzuberufen.

4.

Beschlussfassung über die Neuwahl des Aufsichtsrates

Der Vorstand schlägt vor:

i.

Herrn Willi Hegenbarth, Kaufmann, wohnhaft in Frankfurt a.M.

ii.

Herrn Hendric Groth, Kaufmann, wohnhaft in Hamburg

iii.

Frau Barbara Klosterhalfen, Kauffrau, wohnhaft in Hamburg

für einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.

Bei den vorgeschlagenen Kandidaten liegen keine Hinderungsgründe im Sinne des § 100 AktG vor.

Keiner der Kandidaten ist Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

II.      Weitere Angaben und Hinweise

1.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich spätestens bis zum 2. Oktober 2023, 24:00 Uhr, schriftlich oder in Textform (§ 126b BGB) bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse angemeldet haben:

G.C.C.S Holding AG
c/​o SEASIDE Capital Markets GmbH
Johnsallee 30, 20148 Hamburg
Fax: +49 40 356 764-19
E-Mail: mail@meridiana-capital.com

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus arbeitstechnischen Gründen werden allerdings im Zeitraum vom Ablauf des 2. Oktober 2023 (technisch maßgeblicher Bestandsstichtag, sogenannter „Technical Record Date“) bis zum Schluss der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen (sogenannter „Umschreibestopp“). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am 2. Oktober 2023. Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung weiter frei verfügen.

Zum Zeitpunkt der Einladung zur Hauptversammlung hat die Gesellschaft Stück 2.250.000 stimmberechtige und auf den Namen lautende Nennwertaktien ausstehend.

2.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Die Aktionäre können sich in der Hauptversammlung und bei der Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte, z. B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl vertreten lassen.

Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 Aktiengesetz grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB), wenn keine Vollmacht nach § 135 Aktiengesetz erteilt wird.

Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 135 Aktiengesetz (Vollmachtserteilung an Intermediäre, Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) ist die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Die Vollmachtserklärung muss vollständig sein und darf ausschließlich mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Aktionäre sollten sich in diesen Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abstimmen.

Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorweisen der Vollmacht in der Hauptversammlung oder durch die vorherige Übermittlung des Nachweises per Post, E-Mail oder Telefax an die folgende Adresse, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse:

G.C.C.S. Holding AG
c/​o SEASIDE Capital Markets GmbH
Johnsallee 30, 20148 Hamburg
Fax: +49 40 356 764-19
E-Mail: mail@meridiana-capital.com

Dasselbe gilt für einen eventuellen Widerruf der Vollmacht.

Bitte beachten Sie, dass zwar das Recht eines jeden Aktionärs besteht, mehr als eine Person zu bevollmächtigen, dass die Gesellschaft jedoch berechtigt ist, im Falle von mehreren bevollmächtigten Personen eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen.

3.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind an folgende Adresse auf dem Postweg, per Telefax oder per E-Mail zu übersenden:

G.C.C.S. Holding AG
c/​o SEASIDE Capital Markets GmbH
Johnsallee 30, 20148 Hamburg
Fax: +49 40 356 764-19
E-Mail: mail@meridiana-capital.com

4.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die G.C.C.S. Holding AG verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien Ihrer personenbezogenen Daten: Kontaktdaten (z.B. Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen über Ihre Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die etwaige Eintritts-Kartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist.

Die G.C.C.S. Holding AG ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich nicht zur Hauptversammlung anmelden.

Für die Datenverarbeitung ist die G.C.C.S. Holding AG. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten:

Markos Schoinas
Vorstand G.C.C.S. AG
c/​o SEASIDE Capital Markets GmbH
Johnsallee 30, 20148 Hamburg
Fax: +49 40 356 764-19
E-Mail: mail@meridiana-capital.com

Personenbezogene Daten, die Sie betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben.

Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der G.C.C.S. Holding AG zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer). Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.

Die oben genannten Daten werden nach Beendigung der Hauptversammlung gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich.

Sie haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten.

Zusätzlich haben Sie das Recht, auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen, und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns übergebene Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf „Datenportabilität“).

Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an

mail@meridiana-capital.com

Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

 

München, im August 2023

G.C.C.S. Holding AG

Der Vorstand

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