Huber Automotive AG: EINLADUNG ZUR ZWEITEN GLÄUBIGERVERSAMMLUNG (DE000A2TR430)

von Legite

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DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE AUFMERKSAMKEIT

Die Verteilung dieses Dokuments kann in bestimmten Rechtsordnungen rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die in den Besitz dieses Dokuments gelangen, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten. Die nachfolgende Einberufung zur zweiten Gläubigerversammlung wird nur außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika und nur an Personen abgegeben, die keine „U.S. Personen“ (wie in Regulation S des United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung definiert) sind. Dieses Dokument stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder der Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Rechtsordnung dar.

 

Huber Automotive AG

Mühlhausen im Täle
Bundesrepublik Deutschland

EINLADUNG ZUR ZWEITEN GLÄUBIGERVERSAMMLUNG

 

Wichtiger Hinweis /​ Important Notice

Inhaber der bis zu EUR 25.000.000,00 Inhaberschuldverschreibungen 2019/​2024 der Huber Automotive AG („Emittentin“) mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt innerhalb oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland („Deutschland“) sollten die nachfolgenden Hinweise beachten. Die bis zu EUR 25.000.000,00 Inhaberschuldverschreibungen 2019/​2024, wurden ursprünglich begeben im Nominalbetrag von EUR 21.920.000,00 und sind derzeit ausstehend im Nominalbetrag von EUR 20.460.000,00, wobei dieser ausstehende Nominalbetrag die von der Emittentin oder mit ihr verbundenen Unternehmen selbst gehaltenen Schuldverschreibungen im Nominalbetrag von EUR 1.460.000,00 nicht umfasst („Schuldverschreibungen“).

Holders of the up to EUR 25,000,000.00 notes 2019/​2024 of Huber Automotive AG („ Issuer „) with domicile, registered office or habitual residence within or outside the Federal Republic of Germany („ Germany „) should note the following information. The up to EUR 25,000,000.00 notes 2019/​2024 were originally issued in the principal amount of EUR 21,920,000.00 and are currently outstanding in the principal amount of EUR 20,460,000.00, whereby this outstanding principal amount excludes the notes held by the Issuer or its affiliates in the principal amount of EUR 1,460,000.00 („ Notes „).

Die Veröffentlichung dieser Einberufung zur zweiten Gläubigerversammlung („Einladung“) stellt weder ein öffentliches Angebot zum Verkauf noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Erwerb, Kauf oder zur Zeichnung von Aktien, Schuldverschreibungen oder sonstigen Wertpapieren dar. Die nachfolgenden Ausführungen zum Hintergrund dieser Einladung (s. Abschnitt 1 der Einladung) sind von der Emittentin erstellt worden, um den Inhabern der Schuldverschreibung („Anleihegläubiger“) die Hintergründe für die Beschlussgegenstände im Rahmen der zweiten Gläubigerversammlung („zweite Gläubigerversammlung“) und die konkreten Beschlussvorschläge zu erläutern. Die betreffenden Ausführungen sind keinesfalls als abschließende Grundlage für das Abstimmungsverhalten der Anleihegläubiger zu verstehen. Die Emittentin übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Vorbemerkungen dieser Einladung (Abschnitt 1) alle Informationen enthalten, die für eine Entscheidung über die Beschlussgegenstände erforderlich oder zweckmäßig sind. Der die Einladung formal aus rechtlichen Gründen mit aussprechende Notar als Leiter der Abstimmung ohne Versammlung hat die nachfolgenden Ausführungen zum Hintergrund dieser Einladung (siehe Abschnitt 1 der Einladung) sowie sonstige steuerliche, wirtschaftliche und unternehmensbezogene Darstellungen in dieser Einladung nicht erstellt und nicht geprüft; er übernimmt daher keine Gewähr und Haftung dafür, dass diese Einladung (insbesondere die Vorbemerkungen in Abschnitt 1) alle Informationen enthält, die für eine Entscheidung über die Beschlussgegenstände erforderlich oder zweckmäßig sind. Jeder Anleihegläubiger sollte seine Entscheidung über die Abstimmung zu den Beschlussgegenständen in der zweiten Gläubigerversammlung daher nicht allein auf der Grundlage dieser Einladung, sondern unter Heranziehung aller verfügbaren Informationen über die Emittentin nach Konsultation mit seinen eigenen Rechtsanwälten, Steuer- und/​ oder Finanzberatern treffen.

The publication of this invitation to a second noteholders‘ meeting („ Invitation „) constitutes neither a public offer to sell nor an offer or a request to acquire, purchase or subscribe for any shares, notes or other securities. The following outline of background information (see para. 1. of the Invitation) have been drawn up by the Issuer to outline the background to the resolutions to be passed at the second noteholders‘ meeting („ Noteholders‘ Meeting „) and the specific proposals for decision for the holders of the Notes („ Noteholders „). The relevant explanations are by no means to be understood as a final basis for the Noteholders‘ voting behavior. The Issuer shall not warrant that the preliminary remarks to this Invitation contain all the information necessary or appropriate for resolving on the resolutions. The public notary who formally issues this invitation for legal reasons as the chairman of the vote without a meeting did not prepare or verify the following statements on the background to this invitation (see Section 1 of the invitation) or any other tax, commercial and business-related information in this invitation; he therefore assumes no guarantee or liability that this invitation (in particular the preliminary remarks in Section 1) contains all information that is necessary or expedient for a decision on the resolution items. The Noteholders should not vote on the resolutions Noteholders‘ Meeting solely on the basis of this Invitation but upon consulting their own attorneys, tax and financial advisors and considering all the information available on the Issuer.

EINLADUNG ZUR ZWEITEN GLÄUBIGERVERSAMMLUNG

an die Inhaber der
bis zu EUR 25.000.000,00 6,00 % Inhaberschuldverschreibung 2019/​2024 der
Huber Automotive AG
(ISIN: DE000A2TR430 /​ WKN: A2TR43)

Die Huber Automotive AG mit Sitz in Mühlhausen i.T., Industrie- und Businesspark 213, 73347 Mühlhausen i.T., Bundesrepublik Deutschland, eingetragen unter HRB 541309 im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm (nachfolgend auch die „Gesellschaft“ oder die „Emittentin“ und zusammen mit der Huber Group Holding SE und ihren Verbundenen Unternehmen der Huber Unternehmensgruppe „HUBER“ oder die „Huber-Gruppe“) und der Notar Dr. Karl-Thomas Stopp mit Amtssitz in Berlin als Leiter der Abstimmung ohne Versammlung, laden hiermit die Inhaber (jeweils ein „Anleihegläubiger“ und zusammen die „Anleihegläubiger“) der

bis zu EUR 25.000.000,00
6,00 %
Inhaberschuldverschreibungen
der
Huber Automotive AG

fällig am 16. April 2024

ISIN: DE000A2TR430/​ WKN: A2TR43

ursprünglich begeben im Nominalbetrag von EUR 21.920.000,00 und derzeit ausstehend im Nominalbetrag von EUR 20.460.000,00, wobei dieser ausstehende Nominalbetrag die von der Emittentin oder mit ihr verbundenen Unternehmen selbst gehaltenen Schuldverschreibungen im Nominalbetrag von EUR 1.460.000,00 nicht umfasst („Schuldverschreibungen“ bzw. „Anleihe“), eingeteilt in 20.460 auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen im Nennwert von jeweils EUR 1.000,00, zu einer zweiten Gläubigerversammlung

am Freitag, den 3. Mai 2024, um 14:00 Uhr (MEZ)
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Industrie- und Businesspark 213, 73347
Mühlhausen im Täle

ein. Der Einlass findet ab 12:30 Uhr (MEZ) statt.

Über die nachfolgenden Beschlussvorschläge für die zweite Gläubigerversammlung erfolgte bereits eine Abstimmung ohne Versammlung innerhalb des Zeitraums beginnend am 2. April 2024, um 0:00 Uhr und endend am 4. April 2024, um 24:00 Uhr gegenüber dem Notar Dr. Karl-Thomas Stopp mit Amtssitz in Berlin als Abstimmungsleiter (die „Abstimmung ohne Versammlung“), bei der das notwendige Quorum für eine Beschlussfähigkeit (mindestens die Hälfte der ausstehenden Schuldverschreibungen) nicht erreicht wurde. Dementsprechend stellte der Abstimmungsleiter die fehlende Beschlussfähigkeit fest.

Aufgrund der Beschlussunfähigkeit im Rahmen der Abstimmung ohne Versammlung kann gemäß § 18 Abs. 4 Satz 2 Schuldverschreibungsgesetz („SchVG“) vom Abstimmungsleiter eine Gläubigerversammlung einberufen werden, die als zweite Versammlung im Sinne des § 15 Abs. 3 Satz 3 SchVG gilt. Vor diesem Hintergrund wird zum Zweck der erneuten Beschlussfassung der Anleihegläubiger diese zweite Gläubigerversammlung hiermit einberufen.

Wegen der Vorgabe des § 18 Abs. 4 Satz 2 SchVG erfolgt die Einberufung formal auch durch den Notar Dr. Karl-Thomas Stopp, Berlin, als Leiter der Abstimmung ohne Versammlung, wobei dieser sich mangels eigenen Wissens und eigener Untersuchungen oder Überprüfungen die folgenden Aussagen der Emittentin zum Hintergrund und den Gründen der zweiten Gläubigerversammlung (Abschnitt 1) sowie sonstige steuerliche, wirtschaftliche und unternehmensbezogene Erklärungen nicht zu eigen macht.

Der nachfolgende Abschnitt 1 „Hintergrund und Gründe der zweiten Gläubigerversammlung“ entspricht, abgesehen von vereinzelten Aktualisierungen, der am 18. März 2024 im Bundesanzeiger und auf der Webseite der Emittentin öffentlich bekannt gemachten Aufforderung zur Stimmabgabe im Rahmen der Abstimmung ohne Versammlung.

Auch Anleihegläubiger, die bereits an der Abstimmung ohne Versammlung teilgenommen haben, müssen – um ihre Stimmrechte aus den Schuldverschreibungen in der zweiten Gläubigerversammlung ausüben zu können – einen (neuen) besonderen Nachweis mit einem (neuen) Sperrvermerk einreichen sowie danach an der Gläubigerversammlung teilnehmen oder sich in dieser vertreten lassen und nochmals abstimmen. Formulare und Anleitungen hierzu sind auf der Webseite der Emittentin unter www.huber-automotive.com unter der Rubrik „Investor Relations“, „Anleihe“ veröffentlicht.

1.

Hintergrund und Gründe der Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung

Hinweis zum nachfolgenden Abschnitt

Der Abschnitt „Hintergrund und Gründe der Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung“ ist von der Emittentin freiwillig erstellt worden, um den Anleihegläubigern die Hintergründe für die Beschlussgegenstände und die konkreten Beschlussvorschläge zu erläutern. Die betreffenden Ausführungen sind keinesfalls als abschließende Entscheidungsgrundlage für die Abstimmungsentscheidung der Anleihegläubiger zu verstehen. Darüber hinaus übernimmt die Emittentin keine Gewähr dafür, dass der Abschnitt „Hintergrund und Gründe der Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung“ alle Informationen enthält, die für die Beschlussfassung notwendig oder angemessen sind, und weder die Emittentin noch ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Berater und Bevollmächtigte oder deren jeweilige gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Berater, noch irgendeine andere Person garantieren die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen und übernehmen keine Haftung für die darin enthaltenen Informationen, insbesondere nicht für Schäden, die durch Anlageentscheidungen entstehen, die auf der Grundlage der im Abschnitt „Hintergrund und Gründe der Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung“ enthaltenen Informationen getroffen wurden. Dementsprechend ersetzt diese Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung nicht eine eigenständige Prüfung und Bewertung der Beschlussgegenstände sowie eine weitere Prüfung der rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und sonstigen Verhältnisse der Emittentin durch jeden einzelnen Anleihegläubiger. Anleihegläubiger sollten ihre Entscheidung über die Abstimmung zu den Beschlussgegenständen der Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung nicht allein auf der Grundlage dieser Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung, sondern unter Heranziehung aller verfügbaren Informationen über die Emittentin nach Konsultation mit ihren eigenen Rechtsanwälten, Steuer- und/​oder Finanzberatern treffen.

Diese Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung wurde am 16. April 2024 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Emittentin unter www.huber-automotive.com unter der Rubrik „Investor Relations“, „Anleihe“ veröffentlicht. Die hierin enthaltenen Informationen sind aktuell, sofern nicht anders angegeben. Die hierin enthaltenen Informationen können jedoch nach dem Datum der Veröffentlichung dieser Einladung unrichtig werden. Weder die Emittentin noch ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Berater und Bevollmächtigte oder deren jeweilige gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Berater übernehmen im Zusammenhang mit dieser Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung eine Verpflichtung zur Aktualisierung der Informationen in dieser Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung oder zur Information über Umstände nach dem Datum dieser Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung.

Der Abschnitt „Hintergrund und Gründe der Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung“ enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind alle Aussagen, die sich nicht auf historische Tatsachen oder Ereignisse beziehen. Dies gilt insbesondere für Angaben über die Absichten, Pläne oder gegenwärtigen Erwartungen der Emittentin in Bezug auf ihre zukünftige Finanz- und Ertragslage, Liquidität, Aussichten, Wachstum, Strategie und Profitabilität sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, denen die Emittentin ausgesetzt ist. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen der Emittentin. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen unterliegen jedoch Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf zukünftige Ereignisse beziehen und auf Annahmen basieren, die gegebenenfalls in der Zukunft nicht eintreten werden.

1.1

Die Gesellschaft auf einen Blick

Die Gesellschaft ist ein Spezialist für Automotive Electronics und deckt mit ihren Entwicklungen, Produkten und Kooperationen den wachsenden Bedarf an allgemeiner Fahrzeugelektronik, einschließlich E-Mobility-Konzepte und Batteriemanagement-Systeme ab. Die Gesellschaft bietet Hard- und Softwareentwicklung sowie die Serienfertigung von Steuergeräten aus einer Hand an.

Die Gesellschaft hat ihren Hauptsitz in Mühlhausen im Täle und weitere Produktions- und Entwicklungsstätten in Süßen, Ulm und Heroldstadt. Die Gesellschaft beschäftigt derzeit rund 260 Mitarbeiter.

Die Aktien der Gesellschaft werden zu ca. 94 % von der Huber Group Holding SE mit Sitz in Mühlhausen im Täle und jeweils zu ca. 3 % von Martin Huber direkt und einem weiteren Aktionär gehalten.

1.2

Geschäftsentwicklung in den Geschäftsjahren ab dem Geschäftsjahr 2019/​2020

(a)

Hinweis zu historischen Finanzangaben ab dem Geschäftsjahr 2019/​2020

Die Gesellschaft hat letztmalig für das Geschäftsjahr 2018/​2019 einen geprüften und testierten Jahresabschluss veröffentlicht. Seither wurde kein geprüfter und testierter Jahresabschluss von der Emittentin veröffentlicht. Hintergrund dafür ist, dass sich die Gesellschaft und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RWT Crowe bezüglich diverser Bilanzpositionen und deren Bewertung in den Geschäftsjahren 2019/​2020 und 2020/​2021 nicht einigen konnten. Darüber hinaus gibt es unterschiedliche Auffassung hinsichtlich der Periodenzugehörigkeit von nachgelagerten Preisanpassungen für getätigte Lieferungen.

Die Gesellschaft hat deshalb die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Grant Thornton für die Geschäftsjahre 2021/​2022 und 2022/​2023 beauftragt und beide Prüfungsgesellschaften gebeten einen Konsens für die Vorjahre zu finden.

Bei den nachfolgenden Angaben für das zum 30. Juni 2021 endende Geschäftsjahr und alle nachfolgenden Geschäftsjahre handelt es sich jeweils um ungeprüfte Finanzangaben gemäß dem deutschen Handelsgesetzbuch („HGB“), die dem Rechnungswesen der Gesellschaft entnommen sind. Die nachfolgenden Angaben für die einzelnen Geschäftsjahre sind ohne Steuerberechnung. Das Ergebnis nach Steuern und nach Verrechnung von Verlustvorträgen wird sich voraussichtlich nochmals um einen mittleren sechsstelligen Betrag reduzieren.

Zudem geben die nachfolgenden Angaben den Prüfungsstand vom 8. März 2024 wieder. Da die Verlängerung der Anleihe eine wesentliche Voraussetzung in der Going Concern-Betrachtung darstellt, geht die Gesellschaft derzeit davon aus, dass die noch andauernden Prüfungsarbeiten für die Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2019/​2020, 2020/​2021 und 2021/​2022 erst nach Verlängerung der Anleihe abgeschlossen werden können. Voraussichtlich wird dies nicht vor Ende Juni der Fall sein.

Sofern daher in diesem Abschnitt auf Finanzangaben für Geschäftsjahre ab dem Geschäftsjahr 2020/​2021 Bezug genommen wird, ist zu berücksichtigen, dass diese Angaben weder seitens des Abschlussprüfers der Gesellschaft geprüft noch einer prüferischen Durchsicht unterzogen wurden und die hier dargestellten Angaben von den noch zu veröffentlichenden Angaben des jeweils geprüften Jahresabschlusses zum Geschäftsjahr jeweils endend am 30. Juni eines Kalenderjahres gegebenenfalls erheblich abweichen können.

(b)

Finanzkennzahlen aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Die nachfolgende Übersicht enthält ungeprüfte Finanzangaben der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft für die hierin angegebenen Perioden bzw. Zeitpunkte, wobei die Finanzangaben für das jeweils zum 30. Juni eines Kalenderjahres endende Geschäftsjahr unter der Annahme der Fortführung der Gesellschaft erfolgen, die nach Einschätzung der Gesellschaft unter der Bedingung der hiermit ersuchten Beschlussfassung möglich ist:

Bilanz (Angaben jeweils vorläufig und ungeprüft in EUR) Geschäftsjahr
(jeweils beginnend am 1. Juli und endend am 30. Juni)

AKTIVA

2020/​2021 2021/​2022 2022/​2023
A. ANLAGEVERMÖGEN 14.061.868 16.580.028 19.382.280
I. Immaterielle Vermögenswerte 8.968.696 10.549.504 13.320.959
1. selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände 8.119.762 9.822.459 12.744.524
2. entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände 618.992 727.044 576.433
3. geleistete Vorauszahlungen 229.942 1 2
II Sachanlagen 5.092.922 6.030.274 6.061.071
1. technische Anlagen und Maschinen 2.945.864 3.061.397 2.347.798
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.722.385 2.569.837 3.270.697
3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 424.674 399.041 442.577
III Finanzanlagen 250 250 250
1. Investitionen 250 250 250
B. UMLAUFVERMÖGEN 25.721.870 23.443.202 26.755.056
I. Vorräte 10.249.905 8.693.023 14.150.645
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 4.757.046 5.882.252 10.232.379
2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 6.190.854 4.565.884 4.733.685
3. Fertigwaren und Handelswaren 1.563.830 1.029.673 1.332.168
4. geleistete Vorauszahlungen 119.043 175.453 661.394
5. erhaltene Anzahlungen – 2.380.867 – 2.960.240 – 2.808.982
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 13.532.062 13.311.544 8.575.542
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.749.660 8.812.573 1.004.476
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 976.152
3. Forderungen gegen nahestehende Unternehmen 7.173.694 3.943.040 6.464.471
4. sonstige Vermögensgegenstände 608.708 555.930 130.443
III Wertpapiere 1.250.000 1.250.000
IV. Kassenbestand, Bankguthaben 1.939.903 188.635 2.778.869
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 394.082 421.108 760.596
D. AKTIVE LATENTE STEUERN* 3.449.000 3.449.000 3.449.000
AKTIVA INSGESAMT* 43.626.820 43.893.338 50.346.932

* Diese Angabe für die einzelnen Geschäftsjahre wird sich aufgrund der derzeit ausstehenden Ertragssteuerberechnung
(KSt, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer in den geprüften Abschlüssen wesentlich ändern. Die Latenten Steuern sind derzeit noch nicht an die zukünftige Verlustnutzung auf Basis der 5-Jahresplanung angepasst.

PASSIVA

2020/​2021 2021/​2022 2022/​2023
A. EIGENKAPITAL* – 2.862.022 – 2.678.927 3.720.462
I. Gezeichnetes Kapital 800.000 800.000 812.000
II. Kapitalrücklage 7.300.000 7.300.000 8.809.159
III. Gewinnrücklagen 20.000 20.000 20.000
IV. Bilanzgewinn/​-verlust* – 10.982.022 – 10.798.927 – 5.920.697
1. Jahresüberschuss/​-fehlbetrag* – 3.271.883 183.095 4.878.230
2. Gewinn-/​Verlustvortrag* – 7.710.139 – 10.982.022 – 10.798.927
B. ZUR DURCHFÜHRUNG DER BESCHLOSSENEN KAPITALERHÖHUNG GELEISTETE EINLAGEN 1.521.159
C. RÜCKSTELLUNGEN 2.751.709 3.474.163 3.593.317
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1.169.053 1.297.337 1.349.328
2. Steuerrückstellungen 121.300 121.300 121.300
3. sonstige Rückstellungen 1.461.356 2.055.526 2.122.689
D. VERBINDLICHKEITEN 43.737.133 41.576.943 43.033.153
1. Anleihen 19.611.992 22.090.751 22.190.247
2. Verbindlichkeiten gegenüber Banken 2.156.121 756.417 239.423
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 13.687.094 10.974.417 14.930.432
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 336.480 192.346
5. Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 1.101.534 147.692 878.214
6. sonstige Verbindlichkeiten 6.843.911 7.415.320 4.794.838
PASSIVA INSGESAMT* 43.626.820 43.893.338 50.346.932

* Diese Angabe für die einzelnen Geschäftsjahre wird sich aufgrund der derzeit ausstehenden Ertragssteuerberechnung
(KSt, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer in den geprüften Abschlüssen wesentlich ändern. Die Latenten Steuern sind derzeit noch nicht an die zukünftige Verlustnutzung auf Basis der 5-Jahresplanung angepasst.

GEWINN-/​VERLUSTENTWICKLUNG

2020/​2021 2021/​2022 2022/​2023
Umsatzerlöse 64.493.764 60.998.326 92.095.773
Bestandsveränderung – 231.541 – 2.080.880 299.686
Andere aktivierte Eigenleistungen 2.781.464 3.527.137 4.027.004
GESAMTLEISTUNG I 67.043.686 62.444.583 96.422.464
Sonstige betriebliche Erträge 899.834 638.036 2.131.918
GESAMTLEISTUNG II 67.943.520 63.082.619 98.554.382
Materialaufwand – 47.776.387 – 35.211.707 – 60.677.645
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe – 43.597.815 – 32.325.352 – 57.839.427
Aufwendungen für bezogene Leistungen – 4.178.572 – 2.886.355 – 2.838.218
Rohergebnis 20.167.132 27.870.911 37.876.737
Personalaufwand – 11.331.826 – 12.349.026 – 16.715.116
Löhne und Gehälter – 9.331.209 – 10.201.164 – 13.947.801
Soziale Abgaben – 2.000.617 – 2.147.862 – 2.767.315
Sonstige betriebliche Aufwendungen – 8.284.455 – 10.329.441 – 11.692.275
EBITDA 550.851 5.192.445 9.469.346
Abschreibungen – 2.368.451 – 3.655.248 – 3.266.626
BETRIEBSERGEBNIS /​ EBIT – 1.817.600 1.537.197 6.202.720
Finanzielles Ergebnis – 1.320.371 – 1.332.858 – 1.319.574
Erträge aus Kapitalanlagen 2
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 155.059 143.235 178.591
Zinsen und ähnliche Aufwendungen – 1.475.430 – 1.476.094 – 1.498.167
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag* – 128.469 – 12.834 – 6
Ergebnis nach Steuern* – 3.266.440 191.505 4.883.140
Sonstige Steuern* – 5.443 – 8.410 – 4.910
JAHRESÜBERSCHUSS/​-FEHLBETRAG* – 3.271.883 183.095 4.878.230

* Diese Angabe für die einzelnen Geschäftsjahre wird sich aufgrund der derzeit ausstehenden Ertragssteuerberechnung (KSt, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer in den geprüften Abschlüssen wesentlich ändern. Die Latenten Steuern sind derzeit noch nicht an die zukünftige Verlustnutzung auf Basis der 5-Jahresplanung angepasst.

(c)

Aktuelle Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft

Um das Umsatzwachstum von rund EUR 26,5 Mio. im Geschäftsjahr 2018/​2019 auf rund 92 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2022/​2023 realisieren zu können, hat die Gesellschaft in größerem Umfang Fremdkapital in Form von Darlehen und Lieferantenkrediten sowie einer Anleihe aufgenommen. Zum 30. Juni 2023 betrugen die langfristigen und kurzfristigen Finanzschulden der Gesellschaft in Summe rund EUR 43,0 Mio. (30. Juni 2022: EUR 41,5 Mio.) (Angaben jeweils vorläufig und ungeprüft).

(i)

Finanzierung der Gesellschaft

Die Gesellschaft finanziert sich neben der Eigenfinanzierung über Darlehen mit Rangrücktritt von nahestehenden Personen in Höhe von ca. EUR 2,1 Mio., der Anleihe und über Bankdarlehen sowie über Lieferantenkredite. Die Gesellschaft weist zum 30. Juni 2023 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von rund EUR 240.000 (Vorjahr: EUR 756.000) aus. Ferner wurden Anlagen und Maschinen über Darlehen mit einem Restbetrag in Höhe von rund EUR 460.000 sowie über Mietkauf in Höhe von ca. EUR 415.000, sowie im Rahmen von Leasingverträgen finanziert.

Ferner finanziert sich die Gesellschaft über die von ihr im Jahr 2019 begebene bis zu EUR 25 Mio. Schuldverschreibung, die am 16. April 2024 fällig wird und einem jährlichen Zinssatz von 6,00 % vorsieht (zahlbar jährlich nachträglich jeweils am 16. April eines Jahres).

Zum 30. Juni 2023 bestehen des Weiteren Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von ca. EUR 14,9 Mio.

(ii)

Ertragslage der Gesellschaft

Die Gesellschaft ist in den vergangen zehn Jahren im Durchschnitt jährlich mit rund 30% gewachsen (CAGR > 30%). Es gelang der Gesellschaft nicht immer in den Jahren der Umstellung auf New Mobility Produkte und vor der Corona-Pandemie, Wachstum und Profitabilität so auszubalancieren, dass immer ein positiver Ertrag erzielt werden konnte. Das Geschäftsjahr 2018/​2019 schloss deshalb mit einem kumulierten Bilanzverlust von rund EUR – 2,2 Mio. ab.

Während der Corona-Pandemie und in der Zeit danach, kam es zu häufigen Produktionsunterbrechungen bei Huber sowie zu Produktionsstillständen auf Lieferanten- und Kundenseite durch Lock-Downs, instabiler Lieferketten und durch Halbleiter-Engpässen, Ukraine-Krieg die in Summe erhebliche Verluste verursachten.

1.3

Aktuelle Liquiditätssituation

Die Liquiditätslage der Gesellschaft ist derzeit äußerst angespannt aufgrund des unzureichenden Cash-Flows aus der operativen Geschäftstätigkeit sowie der kurzfristigen Fälligkeit der Schuldverschreibungen.

Die Gesellschaft erwirtschaftet aus dem operativen Geschäft, aufgrund der aktuellen Nachfrageschwäche bei batterieelektrischen Fahrzeugen, nicht ausreichende Mittel, um die Personal- und Verwaltungskosten, notwendige Eigenmittel für geplante Investitionen sowie den laufenden Kapitaldienst der ausstehenden Finanzierungen zu decken und ist auf die Zuführung zusätzlicher Finanzmittel und der mit dieser Aufforderung zur Stimmabgabe vorgeschlagenen Änderungen der Anleihebedingungen zwingend angewiesen.

Die Gesellschaft rechnet mit einem zusätzlichen mittelfristigen Kapitalbedarf von ca. EUR 50 Mio., wobei dieser Kapitalbedarf insbesondere von der Nominierung für aktuell angebotenes Neugeschäft abhängt und einer großen Bandbreite unterliegt, sofern Annahmen nicht bzw. anders als prognostiziert eintreffen werden oder unvorhergesehene Ereignisse eintreffen. Die Gesellschaft plant, nach Verlängerung der Anleihe den zusätzlichen Kapitalbedarf durch Zuführung von Finanzmitteln der Gesellschafter oder durch die Huber-Gruppe in Form von Gesellschafterdarlehen in Höhe von mindestens EUR 2,5 Mio. abzudecken. Ergänzend wird derzeit die Veräußerung von immateriellen Anlagevermögen zu Refinanzierungszwecken in Höhe von bis zu EUR 15 Mio. erwogen.

Darüber hinaus werden am 16. April 2024 aufgelaufene oder noch anfallende Zinsen in Höhe von rund EUR 1,3 Mio. aus der Anleihe fällig, sowie der Rückzahlungsbetrag von EUR 20.460.000,00 bei Fälligkeit der Anleihe, sofern diese nicht wie vorgeschlagen verlängert werden kann.

Eine Refinanzierung dieser Finanzverbindlichkeiten durch Dritte im aktuellen schwierigen Marktumfeld ist insbesondere aufgrund der nicht testierten Jahresabschlüsse und der momentan schlechten Ertragslage nahezu ausgeschlossen. Mit Fälligkeit der Anleihe am 16. April 2024 wird daher mit dem Eintritt einer Liquiditätsunterdeckung gerechnet.

Eine Insolvenzantragspflicht aufgrund einer Zahlungsunfähigkeit bedingt durch die Fälligkeit der Anleihe ab 16. April 2024 kann vermieden werden, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine Prolongation besteht. Die Gesellschaft bemüht sich deshalb um vorgezogene Stimmrechtsvollmachten aller Anleihegläubiger, die der Beschlussvorlage der Emittentin in der zweiten Gläubigerversammlung zustimmen, um diesen Nachweis innerhalb der 3-Wochenfirst führen zu können.

Bis zum Tag, an dem ein der in dieser Einladung enthaltenden Beschlussvorlage (TOP 1) zustimmender Beschluss der Gläubigerversammlung vom 3. Mai 2024 vollzogen wird, ist es der Emittentin aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht möglich, weitere Zahlungen auf die Anleihe zu leisten.

Zur Fortführung und zur Umsetzung von weiterem Wachstum der Gesellschaft wird daher neues Kapital benötigt und es erscheint eine Stärkung des bilanziellen Eigenkapitals durch Erweiterung des Investorenkreises erforderlich. Der den Anleihegläubigern in dieser Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung unterbreitete Vorschlag zur Änderung der Anleihebedingungen (siehe hierzu unten Abschnitt 1.4 und 2.) bietet der Gesellschaft die Möglichkeit die nachfrageschwache Phase zu überwinden und führt zu einer erheblichen Verbesserung der Position der Anleihegläubiger im Vergleich zu einem Insolvenzszenario der Gesellschaft.

1.4

Beschlussvorschlag

Vor diesem Hintergrund schlägt die Emittentin den Anleihegläubigern der Schuldverschreibung folgenden Beschluss vor:

(i)

Änderung des Fälligkeitszeitpunkts der Schuldverschreibungen auf den 16. April 2027;

(ii)

Erhöhung des Zinssatzes der Schuldverschreibungen auf 7,50% p.a. ab dem den 16. April 2024;

(iii)

Änderung des Wahl-Rückzahlungsjahres auf den 16. April 2025 (einschließlich) bis 16. April 2026 (ausschließlich) bei einem Wahlrückzahlungsbetrag (Call) von 101 % des Nennbetrages und auf den 16. April 2026 (einschließlich) bis 16. April 2027 (ausschließlich) bei einem Wahlrückzahlungsbetrag (Call) von 100,5 % des Nennbetrags sowie Änderung des Wahl-Rückzahlungstags auf den 16. April 2025; sowie

(iv)

Verzicht auf ein etwaiges Kündigungsrecht gemäß § 7 (1) (a), (j) und (k) der Anleihebedingungen sowie auf ein etwaiges Kündigungsrecht gemäß § 490 BGB.

Anleihegläubiger sollten berücksichtigen, dass eine Beschlussfassung über die vorgeschlagenen Tagesordnungspunkte durch die Anleihegläubiger nur möglich ist, wenn Anleihegläubiger, die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung mindestens fünfundzwanzig Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen halten, an der zweiten Gläubigerversammlung teilnehmen. Die Anleihegläubiger werden daher dringend gebeten, sich an der Abstimmung zu beteiligen.

1.5

Was geschieht, wenn der Beschluss nicht gefasst werden sollten?

Sollten die Anleihegläubiger den vorgeschlagenen Beschlussgegenständen nicht zustimmen, bleibt die Emittentin (i) zur Zinszahlung und (ii) zur Rückzahlung der Schuldverschreibungen verpflichtet. Soweit nicht kurzfristig anderweitige Finanzmittel zur Verfügung stehen, ist nach derzeitigem Stand davon auszugehen, dass die Emittentin wirtschaftlich nicht überlebensfähig ist und daher Insolvenz anmelden müsste.

1.6

Schlussbemerkung

Die Emittentin bekräftigt, dass der Fokus des Vorstands in den kommenden Wochen weiterhin darauf liegen wird, negative Entwicklungen zu verhindern, die alle Stakeholder der Gesellschaft, einschließlich der Anleihegläubiger, wesentlich beeinträchtigen würden. Die Emittentin appelliert an die Anleihegläubiger, die Emittentin in ihrem eigenen Interesse in diesem Bestreben zu unterstützen.

2.

Gegenstände der zweiten Gläubigerversammlung und Beschlussvorschläge der Emittentin

TOP 1 – Beschlussfassung über die Veränderung der Fälligkeit, Erhöhung des Zinssatzes, Veränderung der Wahl-Rückzahlung sowie den Verzicht auf ein etwaiges Kündigungsrecht gemäß § 7 (1) (a), (j) und (k) der Anleihebedingungen und auf ein etwaiges Kündigungsrecht gemäß § 490 BGB

Die Emittentin schlägt den Anleihegläubigern vor, wie folgt zu beschließen:

§ 4 (1) der Anleihebedingungen wird wie folgt neu gefasst:

(1) Rückzahlung zum Fälligkeitstermin. Die Schuldverschreibungen werden, soweit sie nicht zuvor bereits ganz oder teilweise zurückgezahlt oder zurückgekauft oder entwertet wurden, am 16. April 2027 (der „Fälligkeitstermin“) zum valutierenden Nennbetrag zurückgezahlt. Eine vorzeitige Rückzahlung findet außer in den nachstehend genannten Fällen nicht statt. (1) Final Redemption. The Notes will be redeemed at par on 16 April 2027 (the „Redemption Date“) to the extent they have not been redeemed, repurchased or cancelled, in whole or in part, prior to that date. There will be no early redemption except in the following cases.

§ 3 (1) der Anleihebedingungen wird wie folgt neu gefasst:

(1) Die Schuldverschreibungen werden ab dem 16. April 2019 (der „Begebungstag“) (einschließlich) bis zum 16. April 2024 (ausschließlich) mit 6,00 % p.a. sowie ab dem 16. April 2024 (einschließlich) bis zum Fälligkeitstermin (ausschließlich) mit 7,50 % p.a. verzinst, jeweils bezogen auf ihren ausstehenden Nennbetrag. Die Zinsen sind jährlich nachträglich jeweils am 16. April eines jeden Jahres (jeweils ein „Zinszahlungstag“ und der Zeitraum ab dem Begebungstag (einschließlich) bis zum ersten Zinszahlungstag (ausschließlich) und danach von jedem Zinszahlungstag (einschließlich) bis zum nächstfolgenden Zinszahlungstag (ausschließlich) jeweils eine „Zinsperiode“) zahlbar. Die erste Zinszahlung ist am 16. April 2020 fällig. (1) The Notes will bear interest on their outstanding principal amount at a rate of 6,00 % per annum from 16 April 2019 (the „Issue Date“) (including) to 16 April 2024 (excluding) and at a rate of 7,50 % per annum from 16 April 2024 (including) to the Redemption Date (excluding). Interest is payable annually in arrears on 16 April each year (each an „Interest Payment Date“ and the period from the Issue Date (including) up to the first Interest Payment Date (excluding) and thereafter as from any Interest Payment Date (including) up to the next following Interest Payment Date (excluding) being an „Interest Period“). The first interest payment will be due on 16 April 2020.

§ 4 (5) der Anleihebedingungen wird wie folgt neu gefasst:

(5) (5)
„Wahl-
Rückzahlungsjahr“
„Wahl-
Rückzahlungsbetrag
(Call)“
„Call
Redemption Year“
„Call Redemption
Amount“
16. April 2025
(einschließlich)
bis
16. April 2026
(ausschließlich)
101 % des Nennbetrages 16 April 2025
(inclusive)
to
16 April 2026
(exclusive)
101 % of the Principal
Amount
16. April 2026
(einschließlich
bis
16. April 2027
(ausschließlich)
100,5 % des Nennbetrages 16 April 2026
(inclusive)
to
16 April 2027
(exclusive)
100.5 % of the Principal Amount
„Wahl-Rückzahlungstag“ bedeutet derjenige Tag, der in der Erklärung der Kündigung nach diesem § 4(5) als Tag der Rückzahlung festgelegt wurde, frühestens jedoch der 16. April 2025. „Call Redemption Date“ means the date specified in the notice pursuant to § 4(5) as the relevant redemption date, at the earliest 16 April 2025.

§ 7 der Anleihebedingungen enthält einen neuen Absatz (4) mit folgender Fassung:

(4) Die Anleihegläubiger verzichten auf etwaige Rechte gemäß § 7 (1) (a), (j) und (k) der Anleihebedingungen, Schuldverschreibungen fällig zu stellen und deren sofortige Rückzahlung zum Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen zu verlangen, wenn und soweit die jeweils in § 7 (1) (a), (j) oder (k) der Anleihebedingungen genannten Voraussetzungen auf Umständen beruhen, die bis einschließlich zum 15. Mai 2024 eingetreten sind. (4) The Noteholders waive (verzichten auf) any rights under § (7) (1) (a), (j) and (k) to declare their Notes due and payable and demand immediate redemption of their Notes at the Principal Amount plus accrued interest, if and to the extent that any of the requirements set out in § 7 (1) (a), (j) or (k) of the Terms and Conditions is based (beruhen) on circumstances which occurred until and including 15 May 2024.

§ 7 der Anleihebedingungen enthält einen neuen Absatz (5) mit folgender Fassung:

(5) Die Anleihegläubiger verzichten bis einschließlich zum 15. Mai 2024 auch auf etwaige Rechte, nach § 490 BGB wegen einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der Emittentin ihre Schuldverschreibungen fällig zu stellen und deren sofortige Rückzahlung zu verlangen. (5) During the period up to and including 15 May 2024, the Noteholders also waive (verzichten auf) any rights under § 490 of the German Civil Code (BGB) to declare their Notes due based on a substantial deterioration of the financial circumstances of the Issuer and to demand immediate redemption of their Notes.
3.

Rechtsgrundlage für die zweite Gläubigerversammlung, Beschlussfähigkeit und Mehrheitserfordernis

3.1

Gemäß § 11 (1) der Anleihebedingungen können die Anleihebedingungen durch die Emittentin mit Zustimmung der Anleihegläubiger aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses nach Maßgabe der §§ 5 ff. SchVG in seiner gültigen Fassung geändert werden.

3.2

Beschlüsse der Anleihegläubiger sollen entweder in einer Gläubigerversammlung nach § 11(3)(a) der Anleihebedingungen oder im Wege der Abstimmung ohne Versammlung nach § 11(3)(b) der Anleihebedingungen gemäß § 18 SchVG getroffen werden. Die Entscheidung obliegt der Emittentin.

3.3

Über die Beschlussgegenstände gemäß der Tagesordnung für diese zweite Gläubigerversammlung erfolgte bereits eine Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 Absatz 1 SchVG in Verbindung mit § 15 Absatz 3 Satz 1 SchVG und § 11(3)(a) der Anleihebedingungen innerhalb des Zeitraums vom 2. April 2024 bis einschließlich zum 4. April 2024, bei der das notwendige Quorum für eine Beschlussfähigkeit (mindestens die Hälfte der ausstehenden Schuldverschreibungen) nicht erreicht wurde. Dementsprechend hat der Abstimmungsleiter die mangelnde Beschlussfähigkeit der Abstimmung ohne Versammlung festgestellt. Gemäß § 18 Abs. 4 Satz 2 SchVG kann bei einer beschlussunfähigen Abstimmung ohne Versammlung eine Gläubigerversammlung zum Zweck der erneuten Beschlussfassung einberufen werden, die als zweite Gläubigerversammlung gilt.

3.4

Die mit dieser Einladung einberufene zweite Gläubigerversammlung ist in Bezug auf die in dieser Einladung zur Gläubigerversammlung genannten Beschluss unter TOP 1 dann beschlussfähig, wenn die Anwesenden mindestens 25 % der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten.

3.5

Der Beschluss gemäß TOP 1 dieser Aufforderung zur Stimmabgabe bedarf zur Wirksamkeit einer Mehrheit von mindestens 75 Prozent der an der Abstimmung ohne Versammlung teilnehmenden Stimmrechte gemäß § 11 (2) Satz 2 der Anleihebedingungen.

4.

Rechtsfolgen des etwaigen Zustandekommens des Beschlusses

Wenn die Anleihegläubiger mit der erforderlichen Mehrheit und wirksam über den Beschlussgegenstand (TOP 1) beschließen, ist der Beschluss der Anleihegläubiger für alle Anleihegläubiger gleichermaßen verbindlich.

5.

Teilnahmeberechtigung, Stimmrechte und Nachweise

5.1

Zur Teilnahme an der zweiten Gläubigerversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist jeder Anleihegläubiger berechtigt, der sich rechtzeitig vor der zweiten Gläubigerversammlung angemeldet hat. Anleihegläubiger werden gebeten, das dieser Einladung als Anlage 2 beigefügte Musterformular für die Anmeldung zur Gläubigerversammlung zu verwenden. Die Anmeldung muss unter der nachfolgend mitgeteilten Adresse (per Post, Fax oder per E-Mail) spätestens am dritten Kalendertag vor der Gläubigerversammlung zugehen (d.h. bis zum Ablauf des 30. April 2024)

Huber Automotive AG – 2. Anleihegläubigerversammlung
c/​o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland

oder fernschriftlich an die Telefax-Nummer +49 (0) 89 889 690 633 oder

per E-Mail an: anmeldung@linkmarketservices.eu

Anleihegläubiger haben ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Abstimmung zum Zeitpunkt der Stimmabgabe durch besonderen Nachweis nach Maßgabe der Regelungen unter Ziffer 5.3 nachzuweisen.

5.2

An der Abstimmung im Rahmen der Gläubigerversammlung nimmt jeder Anleihegläubiger nach Maßgabe des von ihm gehaltenen Nennwerts bzw. des rechnerischen Anteils seiner Berechtigung an den im Zeitpunkt der Beschlussfassung ausstehenden Schuldverschreibungen der Emittentin teil. Jede Schuldverschreibung gewährt dabei eine Stimme.

5.3

Anleihegläubiger müssen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Abstimmung spätestens bei Einlass zur Gläubigerversammlung nachweisen. Hierzu ist in Textform (§ 126 b BGB) ein Nachweis des depotführenden Instituts über ihre Inhaberschaft an den jeweiligen Schuldverschreibungen zum Zeitpunkt der Stimmabgabe mit einem Sperrvermerk nach Maßgabe der nachstehenden Buchstaben a) und b) an die Emittentin zu übermitteln bzw. ihr vorzulegen („Besonderer Nachweis mit Sperrvermerk“):

a)

Besonderer Nachweis

Der erforderliche besondere Nachweis ist eine Bescheinigung der Depotbank, die (i) den vollen Namen und die Anschrift des Anleihegläubigers bezeichnet und (ii) den gesamten Nennwert der Schuldverschreibungen angibt, die am Ausstellungstag dieser Bescheinigung dem bei dieser Depotbank bestehenden Depot dieses Anleihegläubigers gutgeschrieben sind.

b)

Sperrvermerk

Der erforderliche Sperrvermerk des depotführenden Instituts ist ein Vermerk, wonach die vom Anleihegläubiger gehaltenen Schuldverschreibungen der Emittentin bis zum Ende des Tages der Gläubigerversammlung beim depotführenden Institut gesperrt gehalten werden.

Anleihegläubiger sollten sich wegen der Formalitäten des Besonderen Nachweises mit Sperrvermerk mit ihrer jeweiligen depotführenden Bank in Verbindung setzen.

Anleihegläubiger, die (i) den Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk nicht spätestens beim Einlass zur Gläubigerversammlung in Textform (§ 126 b BGB) übermittelt haben oder dort vorlegen, und/​oder (ii) ihre Schuldverschreibungen nicht oder nicht rechtzeitig haben sperren lassen, sind nicht stimmberechtigt. Auch Bevollmächtigte eines solchen Anleihegläubigers können das Stimmrecht in diesen Fällen nicht ausüben.

Ein Musterformular für den Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk, das von dem depotführenden Institut verwendet werden kann, kann auf der Internetseite der Emittentin unter www.huber-automotive.com unter der Rubrik „Investor Relations“, „Anleihe“ abgerufen werden.

5.4

Für die Teilnahme an der zweiten Gläubigerversammlung und die Ausübung der Stimmrechte wird um eine frühzeitige Übermittlung der Unterlagen der Anleihegläubiger gemäß Ziffern 5.1 und 5.3 vor der Gläubigerversammlung gebeten. Die Anmeldung muss und die übrigen Unterlagen sollten zur organisatorischen Erleichterung unter folgender Adresse spätestens am dritten Kalendertag vor dem Tag der zweiten Gläubigerversammlung zugehen, somit bis zum Ablauf des 30. April 2024:

Huber Automotive AG – 2. Anleihegläubigerversammlung
c/​o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
oder fernschriftlich an die Telefax-Nummer +49 (0) 89 889 690 633 oder
per E-Mail an: anmeldung@linkmarketservices.eu
5.5

Vertreter von Anleihegläubigern, die juristische Personen oder Personengesellschaften nach deutschem Recht (z. B. Aktiengesellschaft, GmbH, Kommanditgesellschaft, Offene Handelsgesellschaft, Unternehmergesellschaft, GbR) oder nach ausländischem Recht (z. B. Limited nach englischem Recht) sind, werden gebeten, spätestens bei Einlass zur Gläubigerversammlung zusätzlich zum Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk ihre Vertretungsbefugnis nachzuweisen. Das kann durch Übermittlung oder Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem einschlägigen Register (z. B. Handelsregister, Vereinsregister) oder durch eine andere gleichwertige Bestätigung (z. B. Certificate of Incumbency, Secretary Certificate) geschehen. Der Nachweis der Vertretungsbefugnis nach dieser Ziffer 5.4 ist nicht Voraussetzung für die Berücksichtigung der Stimmen bei der Gläubigerversammlung.

5.6

Sofern Anleihegläubiger durch einen gesetzlichen Vertreter (z. B. ein Kind durch seine Eltern, ein Mündel durch seinen Vormund) oder durch einen Amtswalter (z. B. ein Insolvenzschuldner durch den für ihn bestellten Insolvenzverwalter) vertreten werden, muss der gesetzliche Vertreter oder Amtswalter spätestens bei Einlass zur Gläubigerversammlung zusätzlich zum Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk des von ihm Vertretenen seine gesetzliche Vertretungsbefugnis in geeigneter Weise nachweisen (z. B. durch Kopie der Personenstandsunterlagen oder der Bestallungsurkunde).

5.7

Teilnehmer der Gläubigerversammlung müssen bei Einlass zur Gläubigerversammlung ihre Identität in geeigneter Weise (z.B. durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines anderen amtlichen Lichtbildausweises) nachweisen. Dies gilt – zusätzlich zum Nachweis der Vertretungsbefugnis gemäß Ziffer 6 – auch für Vertreter eines Anleihegläubigers.

5.8

Das Abstimmungsergebnis wird nach dem Additionsverfahren ermittelt. Bei dem Additionsverfahren werden nur die Ja-Stimmen und die Nein-Stimmen gezählt. Berücksichtigt werden alle ordnungsgemäß im Rahmen der Abstimmung in der Gläubigerversammlung abgegebenen und mit den erforderlichen Nachweisen versehenen Stimmen.

6.

Vertretung durch Bevollmächtigte

6.1

Jeder Anleihegläubiger kann sich bei der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten lassen (§ 14 SchVG).

6.2

Die Vollmacht und etwaige Weisungen des Vollmachtgebers an den Vertreter bedürfen der Textform im Sinne von § 126 b BGB. Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, liegt dieser Einladung als Anlage 1 bei.

6.3

Die Vollmachtserteilung ist nachzuweisen. Auch bei der Stimmabgabe durch Bevollmächtigte gelten die Voraussetzungen für den Nachweis der Teilnahmeberechtigung des Anleihegläubigers durch Vorlage eines Besonderen Nachweises mit Sperrvermerk und das Anmeldeerfordernis.

6.4

Anleihegläubiger, die keinen selbst ausgewählten Dritten bevollmächtigen wollen, können einen von der Emittentin benannten Stimmrechtsvertreter („Stimmrechtsvertreter“) eine Vollmacht mit Weisungen zur Abstimmung erteilen. Ein entsprechendes Formular hierfür kann auf der Webseite der Emittentin unter www.huber-automotive.com unter der Rubrik „Investor Relations“, „Anleihe“ abgerufen werden. Der Stimmrechtsvertreter benötigt konkrete Weisungen, wie er abstimmen soll. Die Weisung kann auch lauten, zu allen Beschlüssen immer so abzustimmen, wie es die Emittentin vorschlägt bzw. empfiehlt. Der Stimmrechtsvertreter steht nicht zur Verfügung, um in der Versammlung über die reine Abstimmung hinausgehende Handlungen vorzunehmen, insbesondere Anträge oder Fragen zu stellen oder Erklärungen abzugeben.

6.5

Von Anleihegläubigern, die der Emittentin eine fristgerechte Anmeldung und einen gültigen Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk haben zukommen lassen, nimmt der Stimmrechtsvertreter bis zum Vortag, 24:00 Uhr auch per E-Mail unter anmeldung@linkmarketservices.eu Vollmachten und Weisungen entgegen.

6.6

Die Emittentin ermöglicht Anleihegläubigern auch, bereits im Vorfeld Fragen bei der Emittentin einzureichen. Die Emittentin wird dann prüfen, ob sie diese bereits im Vorfeld durch Information auf ihrer Webseite unter www.huber-automotive.com unter der Rubrik „Investor Relations“, „Anleihe“ für alle Gläubiger beantworten kann. Die Anleihegläubiger werden gebeten, ihre Fragen per E-Mail, Telefax oder Post an die Emittentin zu übersenden:

Huber Automotive AG
– Investor Relations –
„Anleihe der Huber Automotive AG: Gläubigerversammlung“
Industrie- und Businesspark 213
73347 Mühlhausen i.T., Bundesrepublik Deutschland
Fax: +49 7335-9206 199
E-Mail: huber-group@linkmarketservices.eu
7.

Gegenanträge

7.1

Jeder Anleihegläubiger ist berechtigt, zu den Beschlussgegenständen, über die nach dieser Aufforderung zur Stimmabgabe Beschluss gefasst wird, eigene Beschlussvorschläge zu unterbreiten („Gegenantrag“).

7.2

Gegenanträge sind rechtzeitig an die Emittentin oder den Leiter der Abstimmung ohne Versammlung zu richten und können per Post, Fax oder E-Mail an die Emittentin oder den Leiter der Abstimmung ohne Versammlung an eine der folgenden Adressen übermittelt werden:

Huber Automotive AG
– Investor Relations –
Industrie- und Businesspark 213, 73347 Mühlhausen i.T.
Bundesrepublik Deutschland
Fax: +49 7335-9206 199
E-Mail: investor-relations@huber-group.com
oder
Notar Dr. Karl-Thomas Stopp,
– Abstimmungsleiter –
Mock Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
„Anleihe der Huber Automotive AG: Gläubigerversammlung“
Postanschrift: Uhlandstr. 6, 10623 Berlin
Telefax: +49 (0) 30 210 21-111
E-Mail: abstimmungsleiter@mock-rechtsanwaelte.de
7.3

Zwingend beizufügen ist auch im Hinblick auf einen Gegenantrag ein Besonderer Nachweis mit Sperrvermerk.

8.

Angabe der ausstehenden Schuldverschreibungen

Der derzeit ausstehende Nominalbetrag der Schuldverschreibungen beträgt EUR 20.460.000,00, eingeteilt in 20.460 Schuldverschreibungen im Nennwert von jeweils EUR 1.000,00, wobei dieser ausstehende Nominalbetrag die von der Emittentin oder mit ihr verbundenen Unternehmen selbst gehaltenen Schuldverschreibungen im Nominalbetrag von EUR 1.460.000,00 nicht umfasst.

Sollte sich im Zeitraum zwischen der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung und dem Beginn der zweiten Gläubigerversammlung eine Verringerung des Volumens des ausstehenden Nominalbetrags der Schuldverschreibungen ergeben, ist der niedrigere Betrag maßgeblich.

9.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu dem Fortgang des Verfahrens werden bei Bedarf auf der Internetseite der Emittentin unter www.huber-automotive.com unter der Rubrik „Investor Relations“, Unterpunkt „Anleihe“ zugänglich gemacht.

10.

Unterlagen

Vom Tag dieser Einladung an bis zum Ende der Gläubigerversammlung stehen den Anleihegläubigern folgende Unterlagen auf der Internetseite der Emittentin unter www.huber-automotive.com unter der Rubrik „Investor Relations“, Unterpunkt „Anleihe“ zur Verfügung:

diese Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung nebst den darin enthaltenen Bedingungen, von denen die Teilnahme an der Gläubigerversammlung und die Ausübung der Stimmrechte abhängen;

die Anleihebedingungen der Schuldverschreibung der Huber Automotive AG;

das Vollmachts- und Weisungsformular zur Erteilung von Vollmachten an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter

Musterformular für die Anmeldung zur zweiten Gläubigerversammlung;

das Vollmachtsformular zur Erteilung von Vollmachten an Dritte; und

das Musterformular für den Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk.

Auch Anleihegläubiger, die bereits an der Abstimmung ohne Versammlung teilgenommen haben, müssen – um ihre Stimmrechte aus den Schuldverschreibungen in der zweiten Gläubigerversammlung ausüben zu können – einen (neuen) besonderen Nachweis mit einem (neuen) Sperrvermerk einreichen sowie danach an der Gläubigerversammlung teilnehmen oder sich in dieser vertreten lassen und nochmals abstimmen. Formulare und Anleitungen hierzu sind auf der Webseite der Emittentin unter www.huber-automotive.com unter der Rubrik „Investor Relations“, „Anleihe“ veröffentlicht.

Mühlhausen i.T., im April 2024 Berlin, im April 2024
Huber Automotive AG
Der Vorstand
Dr. Karl-Thomas Stopp
Leiter der Abstimmung ohne Versammlung

Anlage 1

STIMMRECHTSVOLLMACHT AN DRITTE

An:
Huber Automotive AG
„Anleihe der Huber Automotive AG: Gläubigerversammlung“
Industrie- und Businesspark 213
73347 Mühlhausen i.T., Bundesrepublik Deutschland
Fax: +49 7335-9206 199
E-Mail: huber-group@linkmarketservices.eu

Es wird auf die Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung vom 16. April 2024 der Huber Automotive AG („Einladung zur Gläubigerversammlung“) sowie auf die am 3. Mai 2024 um 14.00 Uhr MEZ stattfindende Gläubigerversammlung Bezug genommen.

Die in der Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung definierten Begriffe haben dieselbe Bedeutung, wenn sie in dieser Stimmrechtsvollmacht verwendet werden, es sei denn, ihnen wird in dieser Vollmacht eine andere Bedeutung beigemessen.

 

 

VOLLMACHT

erteilt durch

Name: _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
Anschrift: _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​

als Anleihegläubiger von Schuldverschreibungen der Huber Automotive AG.

Ich/​Wir ermächtige(n) hiermit

_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​

mit folgendem Wohnsitz /​ Geschäftssitz

_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
als Stimmrechtsvertreter

mit der Befugnis, mich/​uns bei der Gläubigerversammlung zu vertreten, mit dem Recht, Untervollmacht zu erteilen und meine/​unsere Stimmrechte auf der Gläubigerversammlung auszuüben. Der Stimmrechtsvertreter ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Im Zweifelsfall ist diese Vollmacht im weitest möglichen Umfang auszulegen.

Diese Vollmacht unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen.

_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
(Unterschrift)

_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
(Name und Titel des Unterzeichnenden)

_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
(Datum)

Anlage 2

ANMELDUNG ZUR ZWEITEN GLÄUBIGERVERSAMMLUNG

am 3. Mai 2024, um 14.00 UHR (MEZ) in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Industrie- und Businesspark 213, 73347 Mühlhausen im Täle

Huber Automotive AG
Mühlhausen im Täle, Deutschland

betreffend die bis zu EUR 25.000.000,00 6,00 % Inhaberschuldverschreibung 2019/​2024
ISIN: DE000A2TR430 /​ WKN: A2TR43

_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
(Name/​Firma und Adresse des Anleihegläubigers)

In meinem/​unserem Depot befinden sich _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​ Stück Schuldverschreibungen der bis zu EUR 25.000.000,00 auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen 2019/​2024 (ISIN DE000A2TR430) der Huber Automotive AG mit Sitz in Mühlhausen im Täle, („Schuldverschreibungen“) mit einem Nennwert von jeweils EUR 1.000,00 – d. h. insgesamt Schuldverschreibungen mit einem Nennwert von EUR _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​.

Meine/​unsere Schuldverschreibungen werden bis zum Ende des Tages der Gläubigerversammlung bei meiner/​unserer Depotbank gesperrt gehalten, was durch einen separaten Sperrvermerk bestätigt wird.

Bitte ankreuzen:

Ich/​Wir werde(n) an der Gläubigerversammlung persönlich teilnehmen.
Ich/​Wir werde(n) mich/​uns in der Gläubigerversammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.

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(Unterschrift)

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(Name und Titel des Unterzeichnenden)

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(Datum)

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