DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE AUFMERKSAMKEIT
Die Verteilung dieses Dokuments kann in bestimmten Rechtsordnungen rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die in den Besitz dieses Dokuments gelangen, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten. Die nachfolgende Einberufung zur zweiten Gläubigerversammlung wird nur außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika und nur an Personen abgegeben, die keine „U.S. Personen“ (wie in Regulation S des United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung definiert) sind. Dieses Dokument stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder der Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Rechtsordnung dar.
Huber Automotive AG
Mühlhausen im Täle
Bundesrepublik Deutschland
EINLADUNG ZUR ZWEITEN GLÄUBIGERVERSAMMLUNG
Wichtiger Hinweis / Important Notice
Inhaber der bis zu EUR 25.000.000,00 Inhaberschuldverschreibungen 2019/2024 der Huber Automotive AG („Emittentin“) mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt innerhalb oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland („Deutschland“) sollten die nachfolgenden Hinweise beachten. Die bis zu EUR 25.000.000,00 Inhaberschuldverschreibungen 2019/2024, wurden ursprünglich begeben im Nominalbetrag von EUR 21.920.000,00 und sind derzeit ausstehend im Nominalbetrag von EUR 20.460.000,00, wobei dieser ausstehende Nominalbetrag die von der Emittentin oder mit ihr verbundenen Unternehmen selbst gehaltenen Schuldverschreibungen im Nominalbetrag von EUR 1.460.000,00 nicht umfasst („Schuldverschreibungen“).
Holders of the up to EUR 25,000,000.00 notes 2019/2024 of Huber Automotive AG („ Issuer „) with domicile, registered office or habitual residence within or outside the Federal Republic of Germany („ Germany „) should note the following information. The up to EUR 25,000,000.00 notes 2019/2024 were originally issued in the principal amount of EUR 21,920,000.00 and are currently outstanding in the principal amount of EUR 20,460,000.00, whereby this outstanding principal amount excludes the notes held by the Issuer or its affiliates in the principal amount of EUR 1,460,000.00 („ Notes „).
Die Veröffentlichung dieser Einberufung zur zweiten Gläubigerversammlung („Einladung“) stellt weder ein öffentliches Angebot zum Verkauf noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Erwerb, Kauf oder zur Zeichnung von Aktien, Schuldverschreibungen oder sonstigen Wertpapieren dar. Die nachfolgenden Ausführungen zum Hintergrund dieser Einladung (s. Abschnitt 1 der Einladung) sind von der Emittentin erstellt worden, um den Inhabern der Schuldverschreibung („Anleihegläubiger“) die Hintergründe für die Beschlussgegenstände im Rahmen der zweiten Gläubigerversammlung („zweite Gläubigerversammlung“) und die konkreten Beschlussvorschläge zu erläutern. Die betreffenden Ausführungen sind keinesfalls als abschließende Grundlage für das Abstimmungsverhalten der Anleihegläubiger zu verstehen. Die Emittentin übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Vorbemerkungen dieser Einladung (Abschnitt 1) alle Informationen enthalten, die für eine Entscheidung über die Beschlussgegenstände erforderlich oder zweckmäßig sind. Der die Einladung formal aus rechtlichen Gründen mit aussprechende Notar als Leiter der Abstimmung ohne Versammlung hat die nachfolgenden Ausführungen zum Hintergrund dieser Einladung (siehe Abschnitt 1 der Einladung) sowie sonstige steuerliche, wirtschaftliche und unternehmensbezogene Darstellungen in dieser Einladung nicht erstellt und nicht geprüft; er übernimmt daher keine Gewähr und Haftung dafür, dass diese Einladung (insbesondere die Vorbemerkungen in Abschnitt 1) alle Informationen enthält, die für eine Entscheidung über die Beschlussgegenstände erforderlich oder zweckmäßig sind. Jeder Anleihegläubiger sollte seine Entscheidung über die Abstimmung zu den Beschlussgegenständen in der zweiten Gläubigerversammlung daher nicht allein auf der Grundlage dieser Einladung, sondern unter Heranziehung aller verfügbaren Informationen über die Emittentin nach Konsultation mit seinen eigenen Rechtsanwälten, Steuer- und/ oder Finanzberatern treffen.
The publication of this invitation to a second noteholders‘ meeting („ Invitation „) constitutes neither a public offer to sell nor an offer or a request to acquire, purchase or subscribe for any shares, notes or other securities. The following outline of background information (see para. 1. of the Invitation) have been drawn up by the Issuer to outline the background to the resolutions to be passed at the second noteholders‘ meeting („ Noteholders‘ Meeting „) and the specific proposals for decision for the holders of the Notes („ Noteholders „). The relevant explanations are by no means to be understood as a final basis for the Noteholders‘ voting behavior. The Issuer shall not warrant that the preliminary remarks to this Invitation contain all the information necessary or appropriate for resolving on the resolutions. The public notary who formally issues this invitation for legal reasons as the chairman of the vote without a meeting did not prepare or verify the following statements on the background to this invitation (see Section 1 of the invitation) or any other tax, commercial and business-related information in this invitation; he therefore assumes no guarantee or liability that this invitation (in particular the preliminary remarks in Section 1) contains all information that is necessary or expedient for a decision on the resolution items. The Noteholders should not vote on the resolutions Noteholders‘ Meeting solely on the basis of this Invitation but upon consulting their own attorneys, tax and financial advisors and considering all the information available on the Issuer.
EINLADUNG ZUR ZWEITEN GLÄUBIGERVERSAMMLUNG
an die Inhaber der
bis zu EUR 25.000.000,00 6,00 % Inhaberschuldverschreibung 2019/2024 der
Huber Automotive AG
(ISIN: DE000A2TR430 / WKN: A2TR43)
Die Huber Automotive AG mit Sitz in Mühlhausen i.T., Industrie- und Businesspark 213, 73347 Mühlhausen i.T., Bundesrepublik Deutschland, eingetragen unter HRB 541309 im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm (nachfolgend auch die „Gesellschaft“ oder die „Emittentin“ und zusammen mit der Huber Group Holding SE und ihren Verbundenen Unternehmen der Huber Unternehmensgruppe „HUBER“ oder die „Huber-Gruppe“) und der Notar Dr. Karl-Thomas Stopp mit Amtssitz in Berlin als Leiter der Abstimmung ohne Versammlung, laden hiermit die Inhaber (jeweils ein „Anleihegläubiger“ und zusammen die „Anleihegläubiger“) der
bis zu EUR 25.000.000,00
6,00 %
Inhaberschuldverschreibungen
der
Huber Automotive AG
fällig am 16. April 2024
ISIN: DE000A2TR430/ WKN: A2TR43
ursprünglich begeben im Nominalbetrag von EUR 21.920.000,00 und derzeit ausstehend im Nominalbetrag von EUR 20.460.000,00, wobei dieser ausstehende Nominalbetrag die von der Emittentin oder mit ihr verbundenen Unternehmen selbst gehaltenen Schuldverschreibungen im Nominalbetrag von EUR 1.460.000,00 nicht umfasst („Schuldverschreibungen“ bzw. „Anleihe“), eingeteilt in 20.460 auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen im Nennwert von jeweils EUR 1.000,00, zu einer zweiten Gläubigerversammlung
am Freitag, den 3. Mai 2024, um 14:00 Uhr (MEZ)
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Industrie- und Businesspark 213, 73347
Mühlhausen im Täle
ein. Der Einlass findet ab 12:30 Uhr (MEZ) statt.
Über die nachfolgenden Beschlussvorschläge für die zweite Gläubigerversammlung erfolgte bereits eine Abstimmung ohne Versammlung innerhalb des Zeitraums beginnend am 2. April 2024, um 0:00 Uhr und endend am 4. April 2024, um 24:00 Uhr gegenüber dem Notar Dr. Karl-Thomas Stopp mit Amtssitz in Berlin als Abstimmungsleiter (die „Abstimmung ohne Versammlung“), bei der das notwendige Quorum für eine Beschlussfähigkeit (mindestens die Hälfte der ausstehenden Schuldverschreibungen) nicht erreicht wurde. Dementsprechend stellte der Abstimmungsleiter die fehlende Beschlussfähigkeit fest.
Aufgrund der Beschlussunfähigkeit im Rahmen der Abstimmung ohne Versammlung kann gemäß § 18 Abs. 4 Satz 2 Schuldverschreibungsgesetz („SchVG“) vom Abstimmungsleiter eine Gläubigerversammlung einberufen werden, die als zweite Versammlung im Sinne des § 15 Abs. 3 Satz 3 SchVG gilt. Vor diesem Hintergrund wird zum Zweck der erneuten Beschlussfassung der Anleihegläubiger diese zweite Gläubigerversammlung hiermit einberufen.
Wegen der Vorgabe des § 18 Abs. 4 Satz 2 SchVG erfolgt die Einberufung formal auch durch den Notar Dr. Karl-Thomas Stopp, Berlin, als Leiter der Abstimmung ohne Versammlung, wobei dieser sich mangels eigenen Wissens und eigener Untersuchungen oder Überprüfungen die folgenden Aussagen der Emittentin zum Hintergrund und den Gründen der zweiten Gläubigerversammlung (Abschnitt 1) sowie sonstige steuerliche, wirtschaftliche und unternehmensbezogene Erklärungen nicht zu eigen macht.
Der nachfolgende Abschnitt 1 „Hintergrund und Gründe der zweiten Gläubigerversammlung“ entspricht, abgesehen von vereinzelten Aktualisierungen, der am 18. März 2024 im Bundesanzeiger und auf der Webseite der Emittentin öffentlich bekannt gemachten Aufforderung zur Stimmabgabe im Rahmen der Abstimmung ohne Versammlung.
Auch Anleihegläubiger, die bereits an der Abstimmung ohne Versammlung teilgenommen haben, müssen – um ihre Stimmrechte aus den Schuldverschreibungen in der zweiten Gläubigerversammlung ausüben zu können – einen (neuen) besonderen Nachweis mit einem (neuen) Sperrvermerk einreichen sowie danach an der Gläubigerversammlung teilnehmen oder sich in dieser vertreten lassen und nochmals abstimmen. Formulare und Anleitungen hierzu sind auf der Webseite der Emittentin unter www.huber-automotive.com unter der Rubrik „Investor Relations“, „Anleihe“ veröffentlicht.
1. |
Hintergrund und Gründe der Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung Hinweis zum nachfolgenden Abschnitt Der Abschnitt „Hintergrund und Gründe der Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung“ ist von der Emittentin freiwillig erstellt worden, um den Anleihegläubigern die Hintergründe für die Beschlussgegenstände und die konkreten Beschlussvorschläge zu erläutern. Die betreffenden Ausführungen sind keinesfalls als abschließende Entscheidungsgrundlage für die Abstimmungsentscheidung der Anleihegläubiger zu verstehen. Darüber hinaus übernimmt die Emittentin keine Gewähr dafür, dass der Abschnitt „Hintergrund und Gründe der Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung“ alle Informationen enthält, die für die Beschlussfassung notwendig oder angemessen sind, und weder die Emittentin noch ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Berater und Bevollmächtigte oder deren jeweilige gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Berater, noch irgendeine andere Person garantieren die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen und übernehmen keine Haftung für die darin enthaltenen Informationen, insbesondere nicht für Schäden, die durch Anlageentscheidungen entstehen, die auf der Grundlage der im Abschnitt „Hintergrund und Gründe der Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung“ enthaltenen Informationen getroffen wurden. Dementsprechend ersetzt diese Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung nicht eine eigenständige Prüfung und Bewertung der Beschlussgegenstände sowie eine weitere Prüfung der rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und sonstigen Verhältnisse der Emittentin durch jeden einzelnen Anleihegläubiger. Anleihegläubiger sollten ihre Entscheidung über die Abstimmung zu den Beschlussgegenständen der Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung nicht allein auf der Grundlage dieser Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung, sondern unter Heranziehung aller verfügbaren Informationen über die Emittentin nach Konsultation mit ihren eigenen Rechtsanwälten, Steuer- und/oder Finanzberatern treffen. Diese Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung wurde am 16. April 2024 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Emittentin unter www.huber-automotive.com unter der Rubrik „Investor Relations“, „Anleihe“ veröffentlicht. Die hierin enthaltenen Informationen sind aktuell, sofern nicht anders angegeben. Die hierin enthaltenen Informationen können jedoch nach dem Datum der Veröffentlichung dieser Einladung unrichtig werden. Weder die Emittentin noch ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Berater und Bevollmächtigte oder deren jeweilige gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Berater übernehmen im Zusammenhang mit dieser Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung eine Verpflichtung zur Aktualisierung der Informationen in dieser Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung oder zur Information über Umstände nach dem Datum dieser Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung. Der Abschnitt „Hintergrund und Gründe der Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung“ enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind alle Aussagen, die sich nicht auf historische Tatsachen oder Ereignisse beziehen. Dies gilt insbesondere für Angaben über die Absichten, Pläne oder gegenwärtigen Erwartungen der Emittentin in Bezug auf ihre zukünftige Finanz- und Ertragslage, Liquidität, Aussichten, Wachstum, Strategie und Profitabilität sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, denen die Emittentin ausgesetzt ist. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen der Emittentin. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen unterliegen jedoch Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf zukünftige Ereignisse beziehen und auf Annahmen basieren, die gegebenenfalls in der Zukunft nicht eintreten werden.
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Bilanz (Angaben jeweils vorläufig und ungeprüft in EUR) | Geschäftsjahr (jeweils beginnend am 1. Juli und endend am 30. Juni) |
AKTIVA
2020/2021 | 2021/2022 | 2022/2023 | ||
A. ANLAGEVERMÖGEN | 14.061.868 | 16.580.028 | 19.382.280 | |
I. Immaterielle Vermögenswerte | 8.968.696 | 10.549.504 | 13.320.959 | |
1. selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände | 8.119.762 | 9.822.459 | 12.744.524 | |
2. entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände | 618.992 | 727.044 | 576.433 | |
3. geleistete Vorauszahlungen | 229.942 | 1 | 2 | |
II Sachanlagen | 5.092.922 | 6.030.274 | 6.061.071 | |
1. technische Anlagen und Maschinen | 2.945.864 | 3.061.397 | 2.347.798 | |
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.722.385 | 2.569.837 | 3.270.697 | |
3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 424.674 | 399.041 | 442.577 | |
III Finanzanlagen | 250 | 250 | 250 | |
1. Investitionen | 250 | 250 | 250 | |
B. UMLAUFVERMÖGEN | 25.721.870 | 23.443.202 | 26.755.056 | |
I. Vorräte | 10.249.905 | 8.693.023 | 14.150.645 | |
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 4.757.046 | 5.882.252 | 10.232.379 | |
2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen | 6.190.854 | 4.565.884 | 4.733.685 | |
3. Fertigwaren und Handelswaren | 1.563.830 | 1.029.673 | 1.332.168 | |
4. geleistete Vorauszahlungen | 119.043 | 175.453 | 661.394 | |
5. erhaltene Anzahlungen | – 2.380.867 | – 2.960.240 | – 2.808.982 | |
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 13.532.062 | 13.311.544 | 8.575.542 | |
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 5.749.660 | 8.812.573 | 1.004.476 | |
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | – | – | 976.152 | |
3. Forderungen gegen nahestehende Unternehmen | 7.173.694 | 3.943.040 | 6.464.471 | |
4. sonstige Vermögensgegenstände | 608.708 | 555.930 | 130.443 | |
III Wertpapiere | – | 1.250.000 | 1.250.000 | |
IV. Kassenbestand, Bankguthaben | 1.939.903 | 188.635 | 2.778.869 | |
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 394.082 | 421.108 | 760.596 | |
D. AKTIVE LATENTE STEUERN* | 3.449.000 | 3.449.000 | 3.449.000 | |
AKTIVA INSGESAMT* | 43.626.820 | 43.893.338 | 50.346.932 |
* Diese Angabe für die einzelnen Geschäftsjahre wird sich aufgrund der derzeit ausstehenden Ertragssteuerberechnung
(KSt, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer in den geprüften Abschlüssen wesentlich ändern. Die Latenten Steuern sind derzeit noch nicht an die zukünftige Verlustnutzung auf Basis der 5-Jahresplanung angepasst.
PASSIVA
2020/2021 | 2021/2022 | 2022/2023 | ||
A. EIGENKAPITAL* | – 2.862.022 | – 2.678.927 | 3.720.462 | |
I. Gezeichnetes Kapital | 800.000 | 800.000 | 812.000 | |
II. Kapitalrücklage | 7.300.000 | 7.300.000 | 8.809.159 | |
III. Gewinnrücklagen | 20.000 | 20.000 | 20.000 | |
IV. Bilanzgewinn/-verlust* | – 10.982.022 | – 10.798.927 | – 5.920.697 | |
1. Jahresüberschuss/-fehlbetrag* | – 3.271.883 | 183.095 | 4.878.230 | |
2. Gewinn-/Verlustvortrag* | – 7.710.139 | – 10.982.022 | – 10.798.927 | |
B. ZUR DURCHFÜHRUNG DER BESCHLOSSENEN KAPITALERHÖHUNG GELEISTETE EINLAGEN | – | 1.521.159 | – | |
C. RÜCKSTELLUNGEN | 2.751.709 | 3.474.163 | 3.593.317 | |
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 1.169.053 | 1.297.337 | 1.349.328 | |
2. Steuerrückstellungen | 121.300 | 121.300 | 121.300 | |
3. sonstige Rückstellungen | 1.461.356 | 2.055.526 | 2.122.689 | |
D. VERBINDLICHKEITEN | 43.737.133 | 41.576.943 | 43.033.153 | |
1. Anleihen | 19.611.992 | 22.090.751 | 22.190.247 | |
2. Verbindlichkeiten gegenüber Banken | 2.156.121 | 756.417 | 239.423 | |
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 13.687.094 | 10.974.417 | 14.930.432 | |
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 336.480 | 192.346 | – | |
5. Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen | 1.101.534 | 147.692 | 878.214 | |
6. sonstige Verbindlichkeiten | 6.843.911 | 7.415.320 | 4.794.838 | |
PASSIVA INSGESAMT* | 43.626.820 | 43.893.338 | 50.346.932 |
* Diese Angabe für die einzelnen Geschäftsjahre wird sich aufgrund der derzeit ausstehenden Ertragssteuerberechnung
(KSt, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer in den geprüften Abschlüssen wesentlich ändern. Die Latenten Steuern sind derzeit noch nicht an die zukünftige Verlustnutzung auf Basis der 5-Jahresplanung angepasst.
GEWINN-/VERLUSTENTWICKLUNG
2020/2021 | 2021/2022 | 2022/2023 | |
Umsatzerlöse | 64.493.764 | 60.998.326 | 92.095.773 |
Bestandsveränderung | – 231.541 | – 2.080.880 | 299.686 |
Andere aktivierte Eigenleistungen | 2.781.464 | 3.527.137 | 4.027.004 |
GESAMTLEISTUNG I | 67.043.686 | 62.444.583 | 96.422.464 |
Sonstige betriebliche Erträge | 899.834 | 638.036 | 2.131.918 |
GESAMTLEISTUNG II | 67.943.520 | 63.082.619 | 98.554.382 |
Materialaufwand | – 47.776.387 | – 35.211.707 | – 60.677.645 |
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | – 43.597.815 | – 32.325.352 | – 57.839.427 |
Aufwendungen für bezogene Leistungen | – 4.178.572 | – 2.886.355 | – 2.838.218 |
Rohergebnis | 20.167.132 | 27.870.911 | 37.876.737 |
Personalaufwand | – 11.331.826 | – 12.349.026 | – 16.715.116 |
Löhne und Gehälter | – 9.331.209 | – 10.201.164 | – 13.947.801 |
Soziale Abgaben | – 2.000.617 | – 2.147.862 | – 2.767.315 |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | – 8.284.455 | – 10.329.441 | – 11.692.275 |
EBITDA | 550.851 | 5.192.445 | 9.469.346 |
Abschreibungen | – 2.368.451 | – 3.655.248 | – 3.266.626 |
BETRIEBSERGEBNIS / EBIT | – 1.817.600 | 1.537.197 | 6.202.720 |
Finanzielles Ergebnis | – 1.320.371 | – 1.332.858 | – 1.319.574 |
Erträge aus Kapitalanlagen | – | – | 2 |
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 155.059 | 143.235 | 178.591 |
Zinsen und ähnliche Aufwendungen | – 1.475.430 | – 1.476.094 | – 1.498.167 |
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag* | – 128.469 | – 12.834 | – 6 |
Ergebnis nach Steuern* | – 3.266.440 | 191.505 | 4.883.140 |
Sonstige Steuern* | – 5.443 | – 8.410 | – 4.910 |
JAHRESÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG* | – 3.271.883 | 183.095 | 4.878.230 |
* Diese Angabe für die einzelnen Geschäftsjahre wird sich aufgrund der derzeit ausstehenden Ertragssteuerberechnung (KSt, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer in den geprüften Abschlüssen wesentlich ändern. Die Latenten Steuern sind derzeit noch nicht an die zukünftige Verlustnutzung auf Basis der 5-Jahresplanung angepasst.
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2. |
Gegenstände der zweiten Gläubigerversammlung und Beschlussvorschläge der Emittentin TOP 1 – Beschlussfassung über die Veränderung der Fälligkeit, Erhöhung des Zinssatzes, Veränderung der Wahl-Rückzahlung sowie den Verzicht auf ein etwaiges Kündigungsrecht gemäß § 7 (1) (a), (j) und (k) der Anleihebedingungen und auf ein etwaiges Kündigungsrecht gemäß § 490 BGB Die Emittentin schlägt den Anleihegläubigern vor, wie folgt zu beschließen: § 4 (1) der Anleihebedingungen wird wie folgt neu gefasst: |
(1) Rückzahlung zum Fälligkeitstermin. Die Schuldverschreibungen werden, soweit sie nicht zuvor bereits ganz oder teilweise zurückgezahlt oder zurückgekauft oder entwertet wurden, am 16. April 2027 (der „Fälligkeitstermin“) zum valutierenden Nennbetrag zurückgezahlt. Eine vorzeitige Rückzahlung findet außer in den nachstehend genannten Fällen nicht statt. | (1) Final Redemption. The Notes will be redeemed at par on 16 April 2027 (the „Redemption Date“) to the extent they have not been redeemed, repurchased or cancelled, in whole or in part, prior to that date. There will be no early redemption except in the following cases. |
§ 3 (1) der Anleihebedingungen wird wie folgt neu gefasst: |
(1) Die Schuldverschreibungen werden ab dem 16. April 2019 (der „Begebungstag“) (einschließlich) bis zum 16. April 2024 (ausschließlich) mit 6,00 % p.a. sowie ab dem 16. April 2024 (einschließlich) bis zum Fälligkeitstermin (ausschließlich) mit 7,50 % p.a. verzinst, jeweils bezogen auf ihren ausstehenden Nennbetrag. Die Zinsen sind jährlich nachträglich jeweils am 16. April eines jeden Jahres (jeweils ein „Zinszahlungstag“ und der Zeitraum ab dem Begebungstag (einschließlich) bis zum ersten Zinszahlungstag (ausschließlich) und danach von jedem Zinszahlungstag (einschließlich) bis zum nächstfolgenden Zinszahlungstag (ausschließlich) jeweils eine „Zinsperiode“) zahlbar. Die erste Zinszahlung ist am 16. April 2020 fällig. | (1) The Notes will bear interest on their outstanding principal amount at a rate of 6,00 % per annum from 16 April 2019 (the „Issue Date“) (including) to 16 April 2024 (excluding) and at a rate of 7,50 % per annum from 16 April 2024 (including) to the Redemption Date (excluding). Interest is payable annually in arrears on 16 April each year (each an „Interest Payment Date“ and the period from the Issue Date (including) up to the first Interest Payment Date (excluding) and thereafter as from any Interest Payment Date (including) up to the next following Interest Payment Date (excluding) being an „Interest Period“). The first interest payment will be due on 16 April 2020. |
§ 4 (5) der Anleihebedingungen wird wie folgt neu gefasst: |
(5) | (5) | ||
„Wahl- Rückzahlungsjahr“ |
„Wahl- Rückzahlungsbetrag (Call)“ |
„Call Redemption Year“ |
„Call Redemption Amount“ |
16. April 2025 (einschließlich) bis 16. April 2026 (ausschließlich) |
101 % des Nennbetrages | 16 April 2025 (inclusive) to 16 April 2026 (exclusive) |
101 % of the Principal Amount |
16. April 2026 (einschließlich bis 16. April 2027 (ausschließlich) |
100,5 % des Nennbetrages | 16 April 2026 (inclusive) to 16 April 2027 (exclusive) |
100.5 % of the Principal Amount |
„Wahl-Rückzahlungstag“ bedeutet derjenige Tag, der in der Erklärung der Kündigung nach diesem § 4(5) als Tag der Rückzahlung festgelegt wurde, frühestens jedoch der 16. April 2025. | „Call Redemption Date“ means the date specified in the notice pursuant to § 4(5) as the relevant redemption date, at the earliest 16 April 2025. |
§ 7 der Anleihebedingungen enthält einen neuen Absatz (4) mit folgender Fassung: |
(4) Die Anleihegläubiger verzichten auf etwaige Rechte gemäß § 7 (1) (a), (j) und (k) der Anleihebedingungen, Schuldverschreibungen fällig zu stellen und deren sofortige Rückzahlung zum Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen zu verlangen, wenn und soweit die jeweils in § 7 (1) (a), (j) oder (k) der Anleihebedingungen genannten Voraussetzungen auf Umständen beruhen, die bis einschließlich zum 15. Mai 2024 eingetreten sind. | (4) The Noteholders waive (verzichten auf) any rights under § (7) (1) (a), (j) and (k) to declare their Notes due and payable and demand immediate redemption of their Notes at the Principal Amount plus accrued interest, if and to the extent that any of the requirements set out in § 7 (1) (a), (j) or (k) of the Terms and Conditions is based (beruhen) on circumstances which occurred until and including 15 May 2024. |
§ 7 der Anleihebedingungen enthält einen neuen Absatz (5) mit folgender Fassung: |
(5) Die Anleihegläubiger verzichten bis einschließlich zum 15. Mai 2024 auch auf etwaige Rechte, nach § 490 BGB wegen einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der Emittentin ihre Schuldverschreibungen fällig zu stellen und deren sofortige Rückzahlung zu verlangen. | (5) During the period up to and including 15 May 2024, the Noteholders also waive (verzichten auf) any rights under § 490 of the German Civil Code (BGB) to declare their Notes due based on a substantial deterioration of the financial circumstances of the Issuer and to demand immediate redemption of their Notes. |
3. |
Rechtsgrundlage für die zweite Gläubigerversammlung, Beschlussfähigkeit und Mehrheitserfordernis
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4. |
Rechtsfolgen des etwaigen Zustandekommens des Beschlusses Wenn die Anleihegläubiger mit der erforderlichen Mehrheit und wirksam über den Beschlussgegenstand (TOP 1) beschließen, ist der Beschluss der Anleihegläubiger für alle Anleihegläubiger gleichermaßen verbindlich. |
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5. |
Teilnahmeberechtigung, Stimmrechte und Nachweise
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6. |
Vertretung durch Bevollmächtigte
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7. |
Gegenanträge
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8. |
Angabe der ausstehenden Schuldverschreibungen Der derzeit ausstehende Nominalbetrag der Schuldverschreibungen beträgt EUR 20.460.000,00, eingeteilt in 20.460 Schuldverschreibungen im Nennwert von jeweils EUR 1.000,00, wobei dieser ausstehende Nominalbetrag die von der Emittentin oder mit ihr verbundenen Unternehmen selbst gehaltenen Schuldverschreibungen im Nominalbetrag von EUR 1.460.000,00 nicht umfasst. Sollte sich im Zeitraum zwischen der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung und dem Beginn der zweiten Gläubigerversammlung eine Verringerung des Volumens des ausstehenden Nominalbetrags der Schuldverschreibungen ergeben, ist der niedrigere Betrag maßgeblich. |
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9. |
Weitere Informationen Weitere Informationen zu dem Fortgang des Verfahrens werden bei Bedarf auf der Internetseite der Emittentin unter www.huber-automotive.com unter der Rubrik „Investor Relations“, Unterpunkt „Anleihe“ zugänglich gemacht. |
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10. |
Unterlagen Vom Tag dieser Einladung an bis zum Ende der Gläubigerversammlung stehen den Anleihegläubigern folgende Unterlagen auf der Internetseite der Emittentin unter www.huber-automotive.com unter der Rubrik „Investor Relations“, Unterpunkt „Anleihe“ zur Verfügung:
Auch Anleihegläubiger, die bereits an der Abstimmung ohne Versammlung teilgenommen haben, müssen – um ihre Stimmrechte aus den Schuldverschreibungen in der zweiten Gläubigerversammlung ausüben zu können – einen (neuen) besonderen Nachweis mit einem (neuen) Sperrvermerk einreichen sowie danach an der Gläubigerversammlung teilnehmen oder sich in dieser vertreten lassen und nochmals abstimmen. Formulare und Anleitungen hierzu sind auf der Webseite der Emittentin unter www.huber-automotive.com unter der Rubrik „Investor Relations“, „Anleihe“ veröffentlicht.
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Anlage 1
STIMMRECHTSVOLLMACHT AN DRITTE
An:
Huber Automotive AG
„Anleihe der Huber Automotive AG: Gläubigerversammlung“
Industrie- und Businesspark 213
73347 Mühlhausen i.T., Bundesrepublik Deutschland
Fax: +49 7335-9206 199
E-Mail: huber-group@linkmarketservices.eu
Es wird auf die Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung vom 16. April 2024 der Huber Automotive AG („Einladung zur Gläubigerversammlung“) sowie auf die am 3. Mai 2024 um 14.00 Uhr MEZ stattfindende Gläubigerversammlung Bezug genommen.
Die in der Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung definierten Begriffe haben dieselbe Bedeutung, wenn sie in dieser Stimmrechtsvollmacht verwendet werden, es sei denn, ihnen wird in dieser Vollmacht eine andere Bedeutung beigemessen.
VOLLMACHT
erteilt durch
Name: | __________________________________ |
Anschrift: | ____________________________________ |
als Anleihegläubiger von Schuldverschreibungen der Huber Automotive AG.
Ich/Wir ermächtige(n) hiermit
___________________________________________
mit folgendem Wohnsitz / Geschäftssitz
________________________________________
als Stimmrechtsvertreter
mit der Befugnis, mich/uns bei der Gläubigerversammlung zu vertreten, mit dem Recht, Untervollmacht zu erteilen und meine/unsere Stimmrechte auf der Gläubigerversammlung auszuüben. Der Stimmrechtsvertreter ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Im Zweifelsfall ist diese Vollmacht im weitest möglichen Umfang auszulegen.
Diese Vollmacht unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen.
_____________________________________
(Unterschrift)
_____________________________________
(Name und Titel des Unterzeichnenden)
______________________________________
(Datum)
Anlage 2
ANMELDUNG ZUR ZWEITEN GLÄUBIGERVERSAMMLUNG
am 3. Mai 2024, um 14.00 UHR (MEZ) in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Industrie- und Businesspark 213, 73347 Mühlhausen im Täle
Huber Automotive AG
Mühlhausen im Täle, Deutschland
betreffend die bis zu EUR 25.000.000,00 6,00 % Inhaberschuldverschreibung 2019/2024
ISIN: DE000A2TR430 / WKN: A2TR43
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(Name/Firma und Adresse des Anleihegläubigers)
In meinem/unserem Depot befinden sich _______________ Stück Schuldverschreibungen der bis zu EUR 25.000.000,00 auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen 2019/2024 (ISIN DE000A2TR430) der Huber Automotive AG mit Sitz in Mühlhausen im Täle, („Schuldverschreibungen“) mit einem Nennwert von jeweils EUR 1.000,00 – d. h. insgesamt Schuldverschreibungen mit einem Nennwert von EUR _______________________.
Meine/unsere Schuldverschreibungen werden bis zum Ende des Tages der Gläubigerversammlung bei meiner/unserer Depotbank gesperrt gehalten, was durch einen separaten Sperrvermerk bestätigt wird.
Bitte ankreuzen:
☐ | Ich/Wir werde(n) an der Gläubigerversammlung persönlich teilnehmen. |
☐ | Ich/Wir werde(n) mich/uns in der Gläubigerversammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. |
_____________________________________
(Unterschrift)
_____________________________________
(Name und Titel des Unterzeichnenden)
______________________________________
(Datum)