mic AG: Bezugsangebot

von Legite

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Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
mic AG
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Bezugsangebot 16.03.2020

– Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung
in den USA, Australien, Kanada, Japan oder Südafrika –

mic AG

München

ISIN DE000A254W52 / WKN A254W5

Bezugsangebot

Gemäß § 3 Abs. 4 der Satzung der mic AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 162886 („Gesellschaft“), ist der Vorstand der Gesellschaft ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft auf die Dauer von fünf Jahren, gerechnet ab dem 29.01.2018, einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 7.434.000,00 gegen Bar und/ oder Sacheinlage durch Ausgabe von bis zu 7.434.000 auf den Inhaber lautender Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017/I).

Sofern das Bezugsrecht der Aktionäre nicht ausgeschlossen wird, kann das Bezugsrecht auch eingeräumt werden, indem die Aktien von Kreditinstituten oder anderen die Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 AktG erfüllenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.

Der Vorstand der Gesellschaft ist dabei berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung zu bestimmen.

Diese Ermächtigung ist am 29.01.2018 in das beim Amtsgericht München unter der Nummer HRB 162886 geführte Handelsregister der Gesellschaft eingetragen worden. Die Gesellschaft hat von dieser Ermächtigung bisher keinen Gebrauch gemacht.

Der Vorstand hat am 06.03.2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 915.240,00 durch Ausgabe von bis zu 915.240 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien („neue Aktien“), die einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von je EUR 1,00 entsprechen, unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals zu erhöhen. Der Ausgabebetrag für die neuen Aktien wurde auf EUR 1,05 je Aktie festgelegt. Die neuen Aktien werden zunächst den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 10:6 zum Bezug angeboten, d.h. für zehn alte Aktien können sechs neue Aktien bezogen werden („Bezugsangebot“).

Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die neuen Aktien von einem vom Vorstand zu bestimmenden und zu beauftragenden Kreditinstitut gezeichnet und mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zu dem festgelegten Ausgabebetrag, zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht) und die neuen Aktien in dem von den Bezugsberechtigten angenommenen Umfang zu übernehmen und zu zeichnen.

Die Baader Bank AG, Weihenstephaner Straße 4, 85716 Unterschleißheim („Baader Bank“), hat sich auf der Grundlage einer am 10.03.2020 abgeschlossenen Mandatsvereinbarung verpflichtet, die neuen Aktien den Aktionären während der Bezugsfrist entsprechend des Bezugsangebots anzubieten.

Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen wertlos.

Etwaige nicht bezogene neue Aktien werden auf Grundlage der Mandatsvereinbarung im Rahmen von einer Privatplatzierung, nicht jedoch in Australien, Japan, Kanada und in den Vereinigten Staaten von Amerika nach Maßgabe der Regulation S unter dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung, zum Ausgabebetrag an Investoren zum Erwerb angeboten.

Das Bezugsangebot wird vorbehaltlich der nachfolgenden genannten Voraussetzungen durchgeführt.

Bezug neuer Aktien (Bezugsangebot)

Die Bezugsrechte (WKN A28 886) auf die neuen Aktien (ISIN DE000A288862) werden in einem Sammeldepot bei der Clearstream Banking AG, Eschborn, gehalten und werden zum 18.03.2020 („Payment date”) automatisch durch die Clearstream Banking AG auf die Depotkonten der teilnehmenden Banken gebucht. Maßgeblich für die Ermittlung der den Aktionären jeweils zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand an alten Aktien bei Ablauf des 17.03.2020(„Record date“). Vom Beginn der Bezugsfrist an werden die alten Aktien der Gesellschaft im Freiverkehr an der Wertpapierbörse Frankfurt (Segment Scale) “ex Bezugsrecht” notiert.

Die Gesellschaft fordert ihre Aktionäre auf, ihre Bezugsrechte auf die neuen Aktien zur Vermeidung des Verfalls des Bezugsrechts in der Zeit

vom 16.03.2020 bis zum 30.03.2020 (jeweils einschließlich)

während der üblichen Schalterstunden über ihre Depotbank bei der Baader Bank in ihrer Funktion als Bezugsstelle auszuüben.

Entsprechend dem Bezugsverhältnis können für zehn auf den Inhaber lautende Stückaktien sechs neue Aktien zum Ausgabebetrag, wie unten definiert, bezogen werden. Es können auch einzelne neue Aktien bezogen werden. Soweit das im Rahmen dieser Kapitalerhöhung festgelegte Bezugsverhältnis gleichwohl dazu führt, dass rechnerische Ansprüche der Aktionäre auf Bruchteile von Aktien entstehen, haben die Aktionäre hinsichtlich der entstehenden Spitzenbeträgen keinen Anspruch auf Lieferung von neuen Aktien oder Barausgleich. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen; eine Entschädigung ist nicht vorgesehen. Den Aktionären soll ein Überbezug auf nicht bezogene Aktien angeboten werden, d.h. jeder Aktionär kann bereits bei Ausübung seines Bezugsrechts verbindliche Kaufanträge für weitere neue Aktien abgeben („Überbezug“). In diesem Fall können Mehrfachzeichnungen nicht ausgeschlossen werden.

Kein Bezugsrechtshandel

Ein Handel der Bezugsrechte (WKN A28 886) wird weder von der Gesellschaft noch von der Baader Bank organisiert und ist nicht vorgesehen. Eine Preisfeststellung an einer Börse für die Bezugsrechte wird ebenfalls nicht beantragt. Ein Kauf bzw. Verkauf der Bezugsrechte über die Börse ist daher voraussichtlich nicht möglich. Die Bezugsrechte sind jedoch nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen übertragbar.

Ausgabebetrag

Der Ausgabebetrag für die neuen Aktien wurde mit Beschluss des Vorstands vom 06.03.2020 und Zustimmung des Aufsichtsrats ebenfalls vom 06.03.2020 auf EUR 1,05 pro Aktie festgelegt.

Entrichtung des Ausgabebetrags

Bezugsrechtsinhaber, die ihr Bezugsrecht ausüben möchten, müssen den Ausgabebetrag bei Ausübung des Bezugsrechts, spätestens jedoch am letzten Tag der Bezugsfrist, dem 30.03.2020 (einschließlich), über ihre Depotbank an die Baader Bank in ihrer Funktion als Bezugsstelle entrichten. Der rechtzeitige Zahlungseingang des Ausgabebetrags je neuer Aktie innerhalb der Bezugsfrist ist Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Bezugsrechts für die jeweiligen neuen Aktien.

Provision

Für den Bezug von neuen Aktien wird von den Depotbanken gegenüber den ihr Bezugsrecht ausübenden Aktionären die bankübliche Provision berechnet.

Verbriefung und Lieferung der neuen Aktien

Die Lieferung der neuen Aktien kann erst nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister der Gesellschaft erfolgen.

Die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung erfolgt voraussichtlich bis zum 30.04.2020. Eine Garantie für die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung bis zu diesem Datum kann nicht abgegeben werden. Die neuen Aktien werden nach der Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister in einer Globalurkunde verbrieft und bei der Clearstream Banking AG, Eschborn, hinterlegt. Die Lieferung der neuen Aktien erfolgt voraussichtlich in der KW 19 des laufenden Jahres. Ein Anspruch auf Verbriefung besteht nicht. Die neuen Aktien werden in die Depots der Aktionäre, die Bezugsrechte ausgeübt haben, eingebucht.

Börsenhandel der neuen Aktien

Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2019 gewinnanteilsberechtigt. Die Einbeziehung der neuen Aktien in die bestehende Notierung im Freiverkehr der Wertpapierbörse Frankfurt (Segment Scale) ist für die KW 19 des laufenden Jahres geplant. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es bei der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung und damit bei der Lieferung der neuen Aktien zu Verzögerungen kommt. Die Lieferung der neuen Aktien würde dann später als vorstehend angegeben erfolgen.

Wichtige Hinweise

Die Übernahmeverpflichtung der Baader Bank endet, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht in das Handelsregister des Registergerichts in München bis zum 30.04.2020 eingetragen wurde und sich die Gesellschaft mit der Baader Bank auf keinen späteren Zeitpunkt einigt.

Risikohinweis

Bezugsrechtsinhabern wird empfohlen, vor der Entscheidung über die Ausübung ihres Bezugsrechts die Finanzberichte und andere auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.mic-ag.eu

verfügbare Informationen zu lesen und in ihre Entscheidung einzubeziehen.

Das Bezugsangebot steht unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft. Die Aktionäre der Gesellschaft sowie die Investoren werden darauf hingewiesen, dass für den Fall, dass die Handelsregistereintragung der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen nicht erfolgt und die daraus hervorgehenden neuen Aktien nicht entstehen, die Baader Bank berechtigt ist, das Bezugsangebot rückabzuwickeln. In einem solchem Fall werden die Zeichnungsaufträge von Aktionären rückabgewickelt und die zur Zahlung des endgültigen Bezugspreises bereits entrichteten Beträge erstattet.

Sollten vor Einbuchung der neuen Aktien in die Depots der jeweiligen Erwerber bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer das Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig durch Lieferung von neuen Aktien erfüllen zu können.

Verkaufsbeschränkungen

Die neuen Aktien und Bezugsrechte sind und werden weder nach den Vorschriften des Securities Act noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Sie dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch verkauft oder anders transferiert oder im Falle von Bezugsrechten ausgeübt werden, außer in Ausnahmefällen aufgrund einer Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Securities Act von 1933 oder im Rahmen einer Transaktion, die diesen Registrierungserfordernissen nicht unterliegt. Sie werden außerdem nicht in Australien, Kanada, Japan oder Südafrika zum Bezug angeboten.

Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.

Verwertung nicht bezogener neuer Aktien

Eine Pflicht zur Verwertung von nicht bezogenen neuen Aktien besteht weder seitens der Gesellschaft noch der Baader Bank. Die Übernahmeverpflichtung der Baader Bank gemäß dem Übernahmevertrag besteht nur in dem Umfang, wie Bezugsrechte ausgeübt und neue Aktien im Rahmen der Privatplatzierung von anderen Investoren erworben werden. Die Kapitalerhöhung wird insoweit in dem Umfang durchgeführt, wie Aktionäre der Gesellschaft ihre Bezugsrechte wirksam ausüben und die Privatplatzierung erfolgt. Sollte die Kapitalerhöhung nicht in vollem Umfang durchgeführt werden, kann es dazu kommen, dass sich der relative Anteil des einzelnen ausübenden Bezugsrechtsinhabers an dem tatsächlichen Emissionsvolumen entsprechend erhöht.

 

München, im März 2020

mic AG

Der Vorstand

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