RA-MICRO Software AG – Hauptversammlung 2020

von Legite

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Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
RA-MICRO Software AG
Berlin
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 12.05.2020

RA-MICRO Software AG

Berlin

WKN: A1MMD3 / ISIN: DE000A1MMD34

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 23.06.2020 um 10:00 Uhr
im CUBE Berlin, Washingtonplatz 3, 10557 Berlin
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der RA-MICRO Software AG, des Lageberichts der Gesellschaft und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten und von der RT Bade Happich Wiesner Revisionstreuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüften Jahresabschluss entsprechend § 171 AktG gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG, § 17 Abs. 3 der Satzung erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung (Punkt 2 der Tagesordnung).

2.

Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss der RA-MICRO Software AG für das Geschäftsjahr 2019 in der vorgelegten Fassung, die einen Bilanzgewinn in Höhe von 11.035.865,47 € ausweist, festzustellen.

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn 2019 in Höhe von 11.035.865,47 € wie folgt zu verwenden:

3.a. Zahlung einer Dividende in Höhe von 8,00 € je Aktie auf Stück 1.000.000 dividendenberechtigte Aktien. Dies entspricht einem Betrag von insgesamt 8.000.000,00 €. Die Dividende ist am 26.Juni 2020 zahlbar.

3.b. Vortrag des verbleibenden Betrags des Bilanzgewinns in Höhe von 3.035.865,47 € auf neue Rechnung.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019 die Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 die Entlastung zu erteilen.

6.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Mazars GmbH & Co. KG, Alt Moabit 2, 10557 Berlin, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen.

7.

Beschlussfassung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats

Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder der RA-MICRO Software AG endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2019 beschließt. Die Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder endet demzufolge mit Beendigung dieser Hauptversammlung.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 6 Abs. 1 der Satzung der RA-MICRO Software AG aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung der RA-MICRO Software AG erfolgt die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Wahl des Nachfolgers eines vor Ablauf der Amtszeit ausgeschiedenen Mitgliedes erfolgt für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitgliedes.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

a)

Herrn Dr. Peter Becker, Rechtsanwalt, Berlin,

b)

Herrn Lutz Krüger, Rechtsanwalt, Berlin,

c)

Frau Elke Fischer, Rechtsanwältin, Bielefeld,

d)

Herrn Michael Friedrich Doetsch, Rechtsanwalt, Westerland, als Ersatzmitglied für alle vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder,

bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.

8.

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Die auf der Hauptversammlung der Gesellschaft am 25.Juni 2019 beschlossene jährliche Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden in Höhe von 100.000,00 € entfällt.

Auslage von Unterlagen

Die zu dem Punkt 1 der Tagesordnung genannten Unterlagen (Jahresabschluss, Lagebericht und Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019) liegen ab der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der RA-MICRO Software AG, Am Borsigturm 56, 13507 Berlin, zur Einsicht für die Aktionäre aus.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung der RA-MICRO Software AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich bis spätestens Dienstag, 16. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), unter nachfolgender Anschrift angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft in Textform rechtzeitig unter nachfolgender Adresse zugegangen sein:

RA-MICRO Software AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München

E-Mail: namensaktien@linkmarketservices.de

Nähere Hinweise zum Anmeldeverfahren entnehmen Sie bitte den übersandten Unterlagen.

Nach Eingang der Anmeldung bei der RA-MICRO Software AG werden den Aktionären bzw. den von ihnen benannten Bevollmächtigten von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.

Der Nachweis der Aktionärseigenschaft erfolgt durch die Eintragung in das Aktienregister der Gesellschaft. Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses Kreditinstitut das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.

Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden in der Zeit vom 17. Juni 2020, 0:00 Uhr (MESZ), bis einschließlich 23. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. Daher wird der für die Ausübung der Teilnahme- und Stimmrechte zur Hauptversammlung maßgebliche Eintragungsstand des Aktienregisters dem Eintragungsstand zum Anmeldeschluss am 16. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), entsprechen. Technischer Bestandsstichtag (sog. „Technical Record Date“) ist daher der Ablauf des 16. Juni 2020. Mit der Anmeldung zur Hauptversammlung werden die Aktien nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung jederzeit frei verfügen.

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht gemäß § 7 Abs. 9 der Satzung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf bedürfen der Schriftform. Es können nur Weisungen berücksichtigt werden, die spätestens am 22. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter vorgenannter Adresse eingehen. Wir bitten ferner zu beachten, dass die Stimmrechtvertreter nicht an der Abstimmung über Verfahrens- oder Sachanträge teilnehmen, die nicht im Vorfeld der Hauptversammlung von der Gesellschaft mitgeteilt wurden.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung (nebst einer etwaigen Begründung) sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern übersenden. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:

RA-MICRO Software AG
Investor Relations / Hauptversammlung
Am Borsigturm 56, 13507 Berlin
Telefax: +49 (0) 30 435 98 965
E-Mail: aktien@ra-micro.de

Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge zu einem Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs, ggf. einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter

www.ra-micro.de

zugänglich machen, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum 08. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), unter der oben genannten Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären bleiben unberücksichtigt.

Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags und ggf. seiner Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge von Aktionären außerdem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht den Namen der vorgeschlagenen Person, den ausgeübten Beruf und Wohnort enthalten.

 

Berlin, Mai 2020

Vorstand der RA-MICRO Software AG

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