Handwerksbau Niederrhein Aktiengesellschaft – Hauptversammlung

von Legite

Artikel

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
HANDWERKSBAU NIEDERRHEIN, AKTIENGESELLSCHAFT
Düsseldorf
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur Hauptversammlung 15.05.2020

Handwerksbau Niederrhein Aktiengesellschaft

Düsseldorf

Einladung zur Hauptversammlung
der Handwerksbau Niederrhein AG
Mittwoch, 10. Juni 2020, 11.00 Uhr

Die diesjährige Hauptversammlung der Handwerksbau Niederrhein AG findet am 10. Juni 2020 um 11.00 Uhr im Van der Valk Airporthotel in 40472 Düsseldorf, Am Hülserhof 57, statt.

Tagesordnung

1.

Eröffnung durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates

2.

Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2019

3.

Bericht des Aufsichtsrates

4.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019

5.

Feststellung der stimmberechtigten Teilnehmer

6.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes

7.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

8.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

9.

Neuwahl des Aufsichtsrates

10.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Durchführung und Ablauf der Veranstaltung

Die Hauptversammlung wird am 10.06.2020 um 11.00 Uhr im Van der Valk Airporthotel, Am Hülserhof 57, 40472 Düsseldorf, stattfinden.

Aktionäre können ihre Teilnahme bis zum 5. Juni 2020 mit beiliegendem Antwortbogen anmelden.

Die Versammlung findet als Präsenz-Veranstaltung statt. Der gebotene verantwortungsvolle Umgang mit der Corona-Pandemie veranlasst uns, die Hauptversammlung in diesem Jahr in kleinem Rahmen abzuhalten. Eine geringe Präsenz ist Voraussetzung dafür, dass die Hauptversammlung stattfinden kann. Insgesamt werden wir den Ablauf der Hauptversammlung daher auf das rechtlich Notwendige beschränken. Wir bitten um Ihr Verständnis. Aufgrund der erwarteten Teilnehmerzahl können gesetzliche Abstandsgebote sichergestellt werden.

Aufgrund der gegebenen besonderen Umstände möchten wir Sie nachdrücklich bitten, in diesem Jahr den von der Gesellschaft benannten Vertreter, Herrn Manfred Steinritz, stv. Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Düsseldorf, mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. So kann Ihr Stimmrecht auch ohne persönliche Anwesenheit ausgeübt werden. Sie können sich jedoch auch für eine persönliche Teilnahme oder für die Bevollmächtigung eines Vertreters Ihrer Wahl entscheiden.

Bitte senden, faxen oder mailen Sie den ausgefüllten gelben Teilnahmebogen bis zum 05.06.2020 an die Handwerkwerksbau Niederrhein AG. Die Faxnummer lautet 0211-300635-25 oder per E-Mail an mueller@handwerksbau.com.

Vorschläge zur Beschlussfassung:

Punkt 6: Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres
2019 von insgesamt
EUR 872.461,42
auf das dividendenberechtigte Aktienkapital in Höhe von EUR 1.020.000,00
eine Dividende von 45% zu zahlen EUR 459.000,00
in andere Gewinnrücklagen einzustellen EUR 413.000,00 EUR 872.000,00
den verbleibenden Rest von EUR 461,42
auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Auszahlungsanspruch ist fällig am 18. Juni 2020.
Punkt 7: Aufsichtsrat und Vorstand schlagen Entlastung vor.
Punkt 8: Aufsichtsrat und Vorstand schlagen Entlastung vor.
Punkt 9: Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates richtet sich nach §§ 95, 96 Aktiengesetz. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor – in alphabetischer Reihenfolge –
Herrn Werner Böhnke,
Bankdirektor i. R.
Wohnort: Meudt
Herrn Andreas Ehlert,
Präsident der Handwerkskammer Düsseldorf,
Wohnort: Düsseldorf
Frau Sabine Krummenerl,
Vorstandsmitglied der Provinzial Rheinland Versicherung AG,
Wohnort: Düsseldorf
Herrn Reinhold Schulte,
Vorsitzender des Aufsichtsrates der SIGNAL IDUNA Gruppe,
Wohnort: Dortmund
als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen.
Punkt 10: Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V., Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.

Der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 sowie die Berichte des Vorstandes und des Aufsichtsrates liegen in der Geschäftsstelle der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus.

Zur Teilnahme und Abstimmung an der Hauptversammlung ist jeder durch das Aktienbuch als Inhaber von Namensaktien ausgewiesene Aktionär berechtigt, der seine Teilnahme an der Hauptversammlung spätestens am fünften Kalendertag vor der Hauptversammlung, also bis zum 5. Juni 2020, schriftlich angemeldet hat.

Gemäß § 13 Ziffer 3 der Satzung ist die Hauptversammlung beschlussfähig, wenn die Hälfte des Grundkapitals vertreten ist.

Sollte die Hauptversammlung nicht beschlussfähig sein, weil satzungsgemäß nicht mindestens die Hälfte des Grundkapitals vertreten ist, so findet am gleichen Tag an gleicher Stelle um 12 Uhr eine Hauptversammlung mit der gleichen Tagesordnung statt, die ohne Rücksicht auf die Höhe des vertretenen Grundkapitals beschlussfähig ist.

 

Düsseldorf, 11. Mai 2020

Handwerksbau Niederrhein
Aktiengesellschaft

DER VORSTAND

Werbung

Aktienkurse

Werbung

Devisenkurse