Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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GWG Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft Kreis Viersen AG Viersen |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Ordentliche Hauptversammlung | 18.05.2020 |
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GWG Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft Kreis Viersen AGViersenZu unsererORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNGam25.06.2020, um 13.00 Uhr, in der Kreisverwaltung Viersen,
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1. |
Vorlage des Jahresabschlusses 2019 und des Prüfungsberichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 Vorlage des Jahresabschlusses 2019 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) einschließlich Lagebericht und Bericht des Aufsichtsrats und Prüfungsbericht mit Bestätigungsvermerk vom Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. (VdW Rheinland Westfalen), Düsseldorf, über die gesetzliche Prüfung unter Einschluss des Jahresabschlusses 2019 sowie Beschlussfassung über den Prüfungsbericht. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Prüfungsbericht zu billigen. Beschlussentwurf: Die Hauptversammlung billigt den vorgelegten Prüfungsbericht über den Jahresabschluss 2019. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes aus dem Geschäftsjahr 2019 Der vom Vorstand vorgelegte Jahresabschluss einschließlich Lagebericht zum 31.12.2019 wurde vom Aufsichtsrat gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss zum 31.12.2019 gemäß § 172 AktG festgestellt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den sich aus der Bilanz zum 31.12.2019 ergebenden Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von 3.600.372,20 Euro wie folgt zu verwenden:
Beschlussentwurf: Die Hauptversammlung beschließt: Der sich aus der Bilanz zum 31.12.2019 ergebende Bilanzgewinn in Höhe von 3.600.372,20 Euro wird wie folgt verwendet:
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. Beschlussentwurf: Die Hauptversammlung erteilt den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. Beschlussentwurf: Die Hauptversammlung erteilt den Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung für das Geschäftsjahr 2019. |
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5. |
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. (VdW Rheinland Westfalen), Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen. Beschlussentwurf: Die Hauptversammlung bestellt den Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. (VdW Rheinland Westfalen), Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020. |
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6. |
Neuwahlen zum Aufsichtsrat Die Zusammensetzung und Dauer der Wahlperiode des Aufsichtsrats richten sich nach den §§ 95 und 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft sowie nach dem Drittelbeteiligungsgesetz in der jeweils gültigen Fassung. Der Aufsichtsrat hat neun Mitglieder. Sechs Mitglieder sind von der Hauptversammlung als Vertreter der Aktionäre und gem. Drittelbeteiligungsgesetz in der jeweils gültigen Fassung drei Mitglieder von den Arbeitnehmern zu wählen. Als Arbeitnehmervertreter wurden
in den Aufsichtsrat gewählt. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung folgende Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat vor:
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge des Aufsichtsrats nicht gebunden. Beschlussentwurf: Die Hauptversammlung wählt folgende Personen in den Aufsichtsrat:
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7. |
Neuwahlen zum Verwaltungsbeirat Der Verwaltungsbeirat besteht nach § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus mindestens 10 Personen und höchstens 21 Personen, und zwar aus den 9 Mitgliedern des Aufsichtsrates und mindestens einer weiteren Person und höchstens 12 weiteren Personen, die von der Hauptversammlung für die Dauer der Amtszeit des Aufsichtsrates gewählt wird/werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die folgenden 12 weiteren Personen in den Verwaltungsbeirat zu wählen:
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrats nicht gebunden. Beschlussentwurf: Die Hauptversammlung wählt die folgenden 12 weiteren Personen in den Verwaltungsbeirat:
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8. |
Neufestsetzung der Aufsichtsrats- und Verwaltungsbeiratsvergütung Derzeit erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre Teilnahme an einer Aufsichtsratssitzung 400,00 €, die Mitglieder des Verwaltungsbeirats erhalten für die Teilnahme an einer Verwaltungsbeiratssitzung 250,00 €, der Vorsitzende des Aufsichtsrats, der satzungsgemäß auch der Vorsitzende des Verwaltungsbeirates ist, erhält eine zusätzliche jährliche Vergütung von 4.000,00 € und der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats, der satzungsgemäß auch der stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsbeirates ist, eine solche von 1.000,00 €. Weitere Vergütungen sind nicht vorgesehen. Diese Regelungen gelten seit der Hauptversammlung vom 24.06.2015. Aufgrund dieser langen Zeitspanne von 5 Jahren sowie der gesteigerten Verantwortung der Aufsichtsräte und der Verwaltungsratsbeiräte ist eine Anpassung angebracht. Es wird daher von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagen, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats für die Teilnahme an einer Aufsichtsratssitzung 450,00 € und die Mitglieder des Verwaltungsbeirats für die Teilnahme an einer Verwaltungsbeiratssitzung 300,00 € erhalten. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates soll eine zusätzliche jährliche Vergütung von 4.500,00 € und der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates soll eine zusätzliche jährliche Vergütung von 1.500,00 € erhalten. Bezüglich der Festsetzung der Vergütungen enthält die Satzung unserer Gesellschaft folgende Regelungen:
Beschlussentwurf: Die Hauptversammlung beschließt, den Mitgliedern des Aufsichtsrats ab 25.06.2020 (Tag der HV) eine Vergütung von 450,00 € für die Teilnahme an einer Aufsichtsratssitzung zu zahlen sowie den Mitgliedern des Verwaltungsbeirats eine Vergütung von 300,00 € für die Teilnahme an einer Verwaltungsbeiratssitzung zu zahlen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält ab 01.07.2020 eine zusätzliche jährliche Vergütung von 4.500,00 € und der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält ab 01.07.2020 eine zusätzliche jährliche Vergütung von 1.500,00 €. Die Zahlungen erfolgen ggf. zeitanteilig. |
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9. |
Verschiedenes |
Viersen, 13.05.2020
Der Vorstand
Dr. Coenen Aach