QSC AG: Beschlussfassung über die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals IV

von Legite

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Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
QSC AG
Köln
Gesellschaftsbekanntmachungen Beschlussfassung über die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals IV 26.05.2020

QSC AG

Köln

WKN 513700 / ISIN DE0005137004

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG (Beschlussfassung über die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals IV)

Die ordentliche Hauptversammlung der QSC AG vom 20. Mai 2020 hat unter Tagesordnungspunkt 9 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 19. Mai 2025 einmalig oder mehrmals auf den Namen und/oder auf den Inhaber lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen auch „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu 120.000.000,00 Euro mit oder ohne Laufzeitbegrenzung auszugeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte (ggf. auch mit Ausübungspflicht) bzw. den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte (ggf. auch mit Wandlungspflicht) auf Aktien der QSC AG, die zusammen einen Anteil am Grundkapital von bis zu 25.000.000,00 Euro ausmachen, nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren. Die Schuldverschreibungen sind den Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, in den im Beschluss bestimmten Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auszuschließen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird der Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat, der am 24. April 2020 im Bundesanzeiger zu Tagesordnungspunkt 9 der ordentlichen Hauptversammlung der QSC AG bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat, in Bezug genommen. Der Beschluss wird beim Handelsregister Köln (HRB 28281) hinterlegt.

Die von der Hauptversammlung am 27. Mai 2015 unter dem damaligen Tagesordnungspunkt 8 beschlossene Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen wurde aufgehoben.

Zugleich hat die Hauptversammlung am 20. Mai 2020 beschlossen, zur Gewährung von Aktien an die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund vorstehender Ermächtigung begeben werden, das Grundkapital um bis zu 25.000.000 Euro durch Ausgabe von bis zu 25.000.000 auf Namen lautenden Stückaktien nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 24. April 2020 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Tagesordnungspunktes 9 der ordentlichen Hauptversammlung der QSC AG bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital IV) und die Satzung entsprechend zu ändern sowie das bestehende Bedingte Kapital IV aufzuheben. Der Beschluss wurde noch nicht in das Handelsregister eingetragen.

 

Köln, im Mai 2020

QSC AG

Der Vorstand

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